Strom Abzocke durch Vermieter?

5 Antworten

Hallo zusammen,

unter §6 des Allgemeinen Mietvertrag sind Heiz-, Wasser- und allgemeine Stromkosten separat aufgeführt (60€ Monatlich). Wenn wir unseren Hauptstromschalter auf "aus" schalten funktioniert das Treppenhauslicht, die Außenbeleuchtung (mit Bewegungsmelder) und die Heiz- und Warmwasseranlage für das gesamte Gebäude (Geräusche aus dem Heizraum) nicht mehr. Das bedeutet für mich/uns das alles was an allgemeinem Strom für das Gebäude benötigt wird, über unseren Zähler läuft!

Heiz-, Wasser- und allgemeine Stromkosten 60 € "Nebenkosten" Stromanbieter monatlich 83 €

….und die 60 € verlangt er nicht nur von uns sondern auch von der Wohnung über uns.

Für mich ein klarer fall !!!

Unsere Frage ist wie gehen wir weiter vor? - Sollen wir den Vermieter ansprechen? - Übergeben wir es gleich einem Anwalt?

Gerhart  30.05.2012, 12:35

Sind diese Kosten für Heiz-, Wasser- und allgemeine Stromkosten als eine pauschale monatliche Zahlung, also ohne Nachweis des tatsächlichen Verbrauches, unter § 6 aufgeführt? Was haben Kosten für Wasser in diesem Zusammenhang zu suchen? Betreibt der Vemieter irgendwo im Gebäude oder Grundstück eine Wasserpumpe? Wie wird in der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten diese Position dargestellt?

eXxScope  30.05.2012, 13:55
@Gerhart

„Sind diese Kosten für Heiz-, Wasser- und allgemeine Stromkosten als eine pauschale monatliche Zahlung, also ohne Nachweis des tatsächlichen Verbrauches, unter § 6 aufgeführt?

Nein, weder im Mietvertrag noch müntlich ist eine Pauschale vereinbart. Dar wir in den letzten 2 Jahren ÜBER 630 € Nebenkosten nachbezahlen mussten kann es keine Pauschale sein.

„Was haben Kosten für Wasser in diesem Zusammenhang zu suchen?“

Sorry, Warmwasser….steht so unter §6!

„Betreibt der Vermieter irgendwo im Gebäude oder Grundstück eine Wasserpumpe?“

Nicht das ich wüsste allerdings ist es nicht abwegig.

„Wie wird in der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten diese Position dargestellt?“

Unsere Nebenkosten gliedern sich wie folgt:
§6, Abs. 3, Pkt. 1 Heiz-, Warmasser- und allgemeine Stromkosten = 60 € §6, Abs. 3, Pkt. 2 Sonstige Kosten (z.B. Schornsteinfeger usw.) = 55 € §6, Abs. 3, Pkt. 3 Antenne = 5

Angefallene Nebenkosten - 660€ (55€ x 12Monate) = Seit vier Jahren Nachzahlen

Aus der Abrechnung (Handschriftlich) geht nichts anderes hervor. Wusste nicht wie ich Zitieren kann. Ich hoffe das es einigermaßen verständlich ist

Danke!!!

eXxScope  30.05.2012, 14:15
@eXxScope

Werde heut Abend aber noch mal nachsehen, hab die genaue Rechnung leider nicht im Kopf.

Dem Stromklau ist als Beweis nur mit einem Gutachten beizukommen. Mit dieser Aussage wendet ihr euch an euren Vermieter mit der Bitte um eine Erklärung, und wenn keine Reaktion erfolgt, lass ihr ein Gutachten anfertigen. Die Kosten des Gutachtens tragt ihr zunächst, gehen aber dann als Schadensersatzforderung zu Lasten des Vermieters, der euch seit Jahren betrogen haben könnte oder zu Lasten einer dritten Person, die im Heizraum nebenan werkelt. Ein zweites Problem stellt die jährliche Betriebskostenabrechnung dar, weil der Allgemeinstrom als selbständige Position darin wahrscheinlich aufgeführt ist. Die Frage an den Vermieter, auf welcher Basis die Kosten dazu ermittelt wurden, könnte schon für den Vermieter ein Problem darstellen. Vielleicht bezahlt ihr sogar zweimal für Allgemeinstrom. In den Heizkosten versteckt oder offen wird der Stromverbrauch der Heizungsanlage mit berechnet. Möglicherweise zahlt ihr auch den Verbrauch der zweiten Wohneinheit bezüglich der Heizung. Ein Schreiben an den Staatsanwalt wegen Diebstahl und Betrug kostet nur das Porto würde aber der misslichen Angelegenheit Flügel verleihen. Sehr vorsichtig dem Vermieter euer Vorhaben unterbreiten, vielleicht weis der Vermieter garnicht, wie diese Installation in seinem Haus zustande kam.

Ich würde empfehlen, zuerst einmal mit dem Vermieter zu klären, welcher Verbrauch über welchen Zähler erfasst wird. In einem Mietshaus sollte jede Wohnung einen eigenen Zähler haben. Getrennt davon müßten andere Verbrauchsstellen über einen gesonderten Zähler laufen, so daß die entsprechenden Verbrauchsmengen als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden können. Der Stromverbrauch in der Wohnung hat damit nichts zu tun, weil der direkt mit dem Stromversorger abgerechnet wird. Allerdings ist genau an dieser Stelle Deine Darstellung nicht ganz eindeutig, weil Du soweit es Hauslicht und die wie auch immer entstehenden Geräusche aus dem Heizraum betrifft, die entsprechenden Stromkosten den Nebenkosten zuordnest. Das wäre dann doch korrekt und widerspräche dem Betrugsvorwurf.

Eigentlich macht der Mieter mit dem Stromversorger einer Vertrag und nicht der Vermieter.

Natürlich gibt es das aber auch.

Es kommt natürlich darauf an, was in Eurem Mietvertrag zu Stromkosten vereinbart wurde.

Wenn Ihr z.B. eine Pauschale für Strom zahlt oder in der Warmiete die Stromkosten schon enthalten sind müsst Ihr gar nichts zahlen.

Setze mal den Passus des Mietvertrages zu Stromkosten unter meiner Antwort als Kommentar ein.

Erst waren es 240 Euro, dann 160, 80 und nun schon wieder 50 Euro. Wir zahlten vor vier Jahren 29 Euro monatlich strom an die Enbw nun sind wir bei 82 Euro angelangt

Es ist kein Geheimnis, dass die Stromkosten jährlich steigen.

Nur die Nachzahlungssummen wundern mich ein bisschen.

240,160,80. Das sieht nach System aus und keine genaue Abrechnung

Die Krönung des ganzen war dann noch dass die geräusche aus dem heizraum, der sich direkt neben unserer Wohnung befindet, sofort verstummten. In den Nebenkosten sind jedoch diese stromkosten aufgeführt. Ich sehe das richtig wenn ich behaupte dass dies betrug ist, oder? Wie würdet ihr hier nun vorgehen? Direkt zum Anwalt?

Mieterbund ist hilfreich und günstiger.

MfG

johnny

pusteblume86 
Fragesteller
 29.05.2012, 23:50

Hallo und vielen Dank für die Antwort. Leider ist das mit dem mietvertrag nicht ganz so einfach aber ich versuche es: die gesamten NK betragen 120 euro diese sind wie folgt aufgegliedert: 60 für heizung- und warmwasser, 55 sonstige neben- und Betriebskosten gemäß div. Ziffern. Wenn ich mir nun diese anschaue bestehen diese aus: öffentliche lasten des grundstückes, kosten der Entwässerung, kosten wasserversorgung, kosten des personen- und lastenaufzuges ( obwohl wir keinen haben) straßenreinigung und müllbeseitigung, gartenpflege (gibt es auch nicht), Beleuchtung, schornsteinreinigung, Versicherung, hauswart (gibt es auch nicht), kosten des betriebs der Einrichtung der wäschepflege ( gibt es ebenfalls nicht)

Die restlichen 5 Euro sind dann noch für die kosten des betriebes der antennenanlage.

Bei den kosten für die Heizung und warmwasser (60 euro) werden explizit die stromkosten für den betrieb der heizungs und Brennstoffsverbrennungsanlage genannt.

Ich gehe davon aus, dass unser vermieter die kosten auch dem anderen Bewohner berechnet. Leider habe ich keine genaue Aufschlüsselung der kosten aber ich hoffe dass das so verständlich ist. Achja wegen den Geräuschen aus dem heizraum...das Haus ist ziemlich alt und der heizraum befindet sich im Prinzip in unserer Wohnung nur die Tür ist verschlossen der vermieter hat jedoch noch einen hintereingang. Deswegen hören wir die Anlage sehr.

Vielen dank nochmal!

Gerhart  30.05.2012, 12:42
@pusteblume86

Dieser Mietvertrag ist im Bereich der Nebenkosten sehr verschwommen oder du kannst es nicht richtig erklären. Die Gretchenfrage ist: Gibt es eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten oder sind die Zahlenangaben als monatlicher Pauschalbetrag zu verstehen?

eXxScope  30.05.2012, 14:29
@Gerhart

Selbst wenn es eine Pauschale ist, wäre sie nciht gerechtfertigt da wir die Kosten so oder so haben.

Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

johnnymcmuff  30.05.2012, 17:44
@eXxScope

Wo und was steht den über Strom?

Da haben Sie noch nicht darauf geantwortet.

Betrug Wäre das nur dann, wenn derjenige mit Absicht gegen sie Vorgeht. Hier scheint es eher so zu sein, dass die Elektrik wild verlegt wurde ohne Trennung nach Wohneinheiten usw. Da hilft nur, einen Elektriker mit der Untersuchung zu beauftragen. Wenn der dann feststellt, dass das so ist wie sie sagen, dann müssen Sie den Vermieter auffordern das zu ändern. In diesem Fall könnten sie dann auch eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Summen verlangen.