Streichung der Witwenrente bei gemeinsamer Wohnung
Ich beziehe seit 2011 eine Witwenrente , mein Bekannter möchte gern zu mir ziehen in meine 2 Zimmerwohnung ,verliere ich nach neuem Recht dann meine Witwenrente.
3 Antworten
Du bekommst die Witwenrente weiter, solange Du nicht wieder heiratest. Mit einem neuen Partner zusammenzuleben hat darauf keinen Einfluss.
Auch wenn es nur eine 2 Zimmerwohnung ist, es ist mir gesagt worden mein Bekannter müsste ein eigenes Zimmer haben
Die Witwenrente bekommst du, weil du nach dem Tode des Ehemann "Single" bist. Solange du nicht heiratest, ändert sich (im Regelfall) nichts. Bekommst du zusätzlich Gelder nach dem Sozialgesetzbuch, kann sich dort etwas ändern (Bedarfsgemeinschaft).
es ist mir gesagt worden mein Bekannter müsste ein eigenes Zimmer haben
Das wäre nur von Bedeutung wenn einer von Euch oder Beide Sozialleistungen bezieht.
Die Witwenrente wird definitiv nicht gestrichen wenn Du mit dem Bekannten zusammen ziehst.