Strasse erneuert, auf Mieter abwelzen?

7 Antworten

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Welche Kosten Sie als Betriebskosten umlegen können, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung und den Vereinbarungen im Mietvertrag. Nur laufende öffentliche Lasten können umgelegt werden. Straßenausbaubeiträge sind öffentliche Lasten. Dies ergibt sich aus den Landesvorschriften zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Öffentliche Lasten sind als Betriebskosten dann umlegbar, wenn sie laufend entstehen (vgl. § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung). Es müssen demnach zwei Tatbestandsmerkmale gleichzeitig erfüllt sein. Zum einen muss es sich um „öffentliche Lasten“ handeln und zum anderen müssen diese „laufend“ sein. Bei Straßenausbaubeiträgen ist das Merkmal „laufend“ nicht gegeben. Damit können Sie diese Beiträge nicht als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.

Netter Versuch, aber zahlen muss der Hauseigentümer!

nein soweit ich weiß kann der Vermieter das nicht auf die Mieter abwälzen. Und warum zahlt denn das der Vermieter?? Gab es keine Zufahrts strasse zum Haus?? Hmm grübel Jedenfalls kann er das nicht auf die Mieter abwälzen. Notfalls mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen. Da bekommst Du ne genaue Info. Guten Rutsch :-)

HelgaA 
Fragesteller
 31.12.2011, 23:56

die Strasse wurde letztes Jahr neu gepflastert, es müssen alle Eigentümer zahlen.

LondonerNebel  01.01.2012, 00:39
@HelgaA

Was jetzt, Mieter oder Eigentümer?

anitari  01.01.2012, 10:34

Und warum zahlt denn das der Vermieter??

Bei Kosten für sog. Anliegerstraßen und/oder Gehwegen werden die Anlieger (Eigentümer) von der Kommune zur Kasse gebeten.

Das hätte der Vermieter wohl gern. Diese Kosten muss er selbst tragen und kann sie lediglich von der Steuer absetzen. Notfalls sollen deine SE die Sache durch einen RA klären lassen.

Nein, das kann es definitiv nicht...