Mit welcher Strafe müssen wir im Strafverfahren wegen Cannabis Handel (insgesamt 17 Gramm) rechnen?

7 Antworten

Zuerst einmal der strafrechtliche Teil:

Die sog. "geringe Menge", bei der nach BTMG §31a von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann (und bei Ersttätern auch idR abgesehen wird), liegt in Hessen bei 6g.

Du liegst also eindeutig darunter, dein Freund darüber.

Von einer Aussage im Sinne von "Mir gehört die Hälfte" würde ich dringend abraten - zum einen hättest Du dann gleichfalls die geringe Menge überschritten, zum anderen bestätigst Du damit den Verdacht auf Handel mit BTM.

Als Ersttäter im Besitz einer geringen Menge kannst Du von einer Einstellung des Verfahrens gegen geringe Auflagen rechnen, d.h. Du wirst evtl. ein Drogenseminar besuchen oder eine geringe Anzahl von Sozialstunden ableisten dürfen.

Dein Freund wird nicht ganz so leicht davonkommen, hier ist durchaus mit einer größeren Anzahl an Sozialstunden oder einem Kurzzeitarrest zu rechnen.

Das genaue Strafmaß erfahrt ihr dann vom Staatsanwalt bzw. Richter.

Bis dahin zwei Tipps: 

1. Bei der Polizei keine Aussage machen, sondern KLAPPE HALTEN!

2. Falls das Verfahren nicht eingestellt wird, einen Anwalt einschalten.

Daneben gibt es aber auch noch einen verwaltungsrechtlichen Teil:

Jedes Drogendelikt wird nach StVG §2 (12) von der Polizei auch an die Führerscheinstelle gemeldet.

Solltet ihr also in den nächsten 10 Jahren einen Führerschein erwerben wollen, dann wird von der Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten gefordert, welches ca. 300€ - 400€ kostet.

petertrovato 
Fragesteller
 02.08.2015, 22:54

erst einmal danke für die Antwort aber ich werde meinen Freund nicht hängen lassen nur weil er in dem moment die tasche gehalten hat wo das Cannabis drinne war...

Hast auch grade die Frage gestellt oder?

Denke ihr werdet beide Sozialstunden bekommen, kommt drauf an was sie in eurem Handy so finden, und an wieviele Leute ihr wie regelmäßig verkauft hab.

Aber da ihr beide erst 16 seid werdet ihr wohl nur Sozialstunden bekommen und vllt an so nem Drogenkurs mitmachen müssen oder so.

Wenn sie davon ausgehen dass ihr es nie wieder macht, zeigt dass es euch leid tut und euch nicht stur stellt, dann kommt es mit viel Glück vielleicht nichtmals in eure Akte, das wird oft gemacht um die Zukunft nicht zu versauen :)

petertrovato 
Fragesteller
 02.08.2015, 15:12

Ja ich hatte die frage schonmal gestellt wollte sie aber nochmal auführlich schreiben 

Als Ersttäter werdet Ihr mild bestraft. Wenn überhaupt. Ihr solltet - falls es zu einem Verfahren vor Gericht kommt - Reue zeigen und schauen, dass im sozialen Bereich (Schule, Ausbildung, Familie) alles gut geregelt ist, denn das spielt bei der Urteilsfindung mit eine Rolle.
Hier ein wenig Aufklärung über den richtigen Umgang mit der Polizei in solchen Fällen:  http://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

ihr seit beide strafmündig? auf jeden fall zumindest ein bericht ans jugendamt.

aber eine jugendstrafe wird wohl dazu kommen?

deshalb last die finger von so einem mist.

ist gibt aufjedenfall berechtigten verdacht auf handel. ob das durchkommt oder bei dem besitz bleibt muss man schauen. handel wird oft mit freiheitsstrafe bestraft. der besitz gibt nur mächtig ärger und nen eintrag im führungszeugniss plus bewährung oder sozialstunden, je nach alter.

aber da frage ich mich, wofür braucht man soviel gras? wenn ich kiffen würde, würden 2g für nen ganzen monat reichen, wenn nicht sogar noch länger, aber ich rauche das zeug nicht. ich sehe darin nur medizinischen sinn. obwohl das verbot auch schwachsinn ist.

larissaxtechno  02.08.2015, 15:16

Hä was geht bei dir
2g reichen doch nicht länger als ein Monat 😂😂😂