Strafe wegen Verdacht von Alkohol am Steuer, Beweis Chatverlauf?

6 Antworten

Anhand von Chat-Verläufen lässt sich kein beweissicheres Verfahren einleiten. Dazu werden Fakten benötigt - der Promillewert.

Schreiben kann man recht viel

MarcelloCz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:10

Der Meinung bin ich auch, der Verdacht kann dadurch ja auch aufkommen aber eine Strafe? Kann ja nicht Scheiben zu meiner Mutter das ich geklaut hab, die Polizei nimmt mein Handy und sieht den Verlauf, dadurch kann ich ja nicht für Diebstahl bestraft werden... naja... Danke dir für die Antwort

Vilt kann ihr noch eine eidesstattliche Aussage helfen. Der Verdacht lastet schwer auf sie weil sie sich doch ungewöhnlich schuldhaft verhalten hat. 

MarcelloCz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:05

Okay, klingt hilfreich danke dir vielmals.

Wil mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber gehe davon aus dass die damit durchkommen können. Kollege musste auch zur mpu nur aufgrund von handyauswertungen.

MarcelloCz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:02

okay danke dir für dein Kommentar

Relaxxxo  12.12.2017, 19:03

gerne und viel Glück!

Bezüglich einer Trunkenheitsfahrt hat sie nichts zu befürchten, wenn man jeden der irgendwelchen Unsinn erzählt bestrafen wollte, hätte man verdammt viel zu tun. Es gibt keine Blutprobe, also auch keinen Beweis.

Allerdings, kann es sehr wahrscheinlich passieren daß man gegen sie wegen Unfallflucht ermittelt. Auch wenn kein Schaden entstanden ist, um einen Unfall hat es sich offensichtlich gehandelt.

MarcelloCz 
Fragesteller
 12.12.2017, 20:04

Okay, das ist für mich jetzt die sinnlichste Antwort, dummerweise wird trotzdem aus dem Grund ermittelt, gerade die Polizisten haben sehr viele Ermittlungsfehler gemacht was 2 Anwälte auch bestätigt haben. Ziemlich unprofessionell aber das ist eine andere Sache, danke dir

Artus01  12.12.2017, 20:12
@MarcelloCz

Die Polizei prescht manchmal etwas vorschnell nach Vorne, sie sollte allerdings keine Aussage bei der Polizei dazu machen.

Es zählt letztlich nur was der Staatsanwalt dazu meint. Sollte dieser, was nicht zu erwarten ist, eine Anklage erheben ist es an der Zeit sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Du solltest eher von Unfallzeit als Tatzeit schreiben. Ansonsten kannst du auch gleich zugeben, dass sie tatsächlich schuldig ist. 

Und ja, sie hat schriftlich zugegeben betrunken gewesen zu sein. Also zählt das als Beweis. 

Für die Zukunft : man entfernt sich nicht einfach so vom Unfallort!

MarcelloCz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:04

Tatzeit habe ich als Wort verwendet da es ein Verfahren gibt und ich das nur den Schreiben entnehme, wir wissen das man sich nicht einfach vom Unfallort entfernt, Jung, unerfahren und ängstlich... zudem haben ihre Angehörigen dazu geraten, doofe Idee , ganz klar

Artus01  12.12.2017, 19:51
@MarcelloCz

Und ja, sie hat schriftlich zugegeben betrunken gewesen zu sein. Also zählt das als Beweis. 

Das ist vollkommener Unsinn.

peterobm  12.12.2017, 19:08

Betrunken ist man nach einem Bier bestimmt nicht - aber als Fahranfänger hat man da 0,0 zu haben

MarcelloCz 
Fragesteller
 12.12.2017, 19:15

richtig, Fahranfängerin ist sie als Info aber nicht, sie besitzt ihren Schein seid über 4 Jahren . Das Bier wurde zur Ankunft (12 Uhr getrunken) der Rückweg war gegen 7 Uhr morgens.