Strafe für Böllern unterm Jahr?

4 Antworten

Hallo TrainPainter,

Wenn du vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes und die einschlägigen Rechtsverordnungen verstößt, handeltst du je nach Schwere des Verstoßes strafbar (§ 40 SprengG) oder ordnungswidrig (§ 41 SprengG). Folge daraus kann ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Ich hoffe das klärt alles etwas auf.

Mit freundlichen Grüßen Hannes2634

Zum Textaufbau: Paar Absätze wären nicht schlecht - angenehmer zu lesen!

Zu Deiner Frage: Wieviel passiert hängst u.a. vom Goodwill des Polizisten ab, wie Du auf ihn reagierst ("Tut mir leid ich mach das nie wieder" oder "Verpi** Dich du sch.... Bulle....") und auf die Gefährlichkeit des Böllers (Chinaböller oder einer in Deutschland zugelassenem). Wenn der Böller in der Lage ist ein ganzes Gebäude zum Einsturz zu bringen (Terroristen-Böller) könnte das ernstzunehmende Folgen haben....

Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeit ist genehmigungspflichtig. Und es muss auch nicht sein, es nervt nämlich.

Feuerwekskörper werden eingezogen, mehr nicht..