Strafantrag wegen Verleumdung zurückziehen?

5 Antworten

Bei absoluten Antragsdelikten (wie diesem) kannst du den Antrag auf Strafverfolgung zurücknehmen. Da dann dadurch ein Verfahrenshindernis eingetreten ist, kann nicht weiter ermittelt werden. Die Ermittlungen werden also eingestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Verleumdung nach § 187 StGB ist eine Straftat.

Diese kann nicht mehr zurückgezogen weden, wenn die Behörden davon Kenntnis erhalten haben.

https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Sollte noch keine Ermittlung eingeleitet worden sien, kann es noch zurückgezogen werden

Bitterkraut  30.08.2018, 14:27

Stimmt, Straftaten können nicht zurückgezogen werden, Strafanträge aber schon. Und Verleumdung ist ein absolutes Antragsdelikt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt Kein Strafbegehren des Geschädigten, keine Starfverfolgung, heißt das.

TheGrow  30.08.2018, 14:33
@Bitterkraut

Du warst schneller als ich. Das selbe wollte ich gerade schreiben

Erkundige dich genau, bis zu welche Stelle es schon gewandert ist. Dorthin sende ein Einschreiben, Rücknahme.

Nicht einfach nur bei der Polizei. Denen zwar auch mitteilen. Aber schreib höhere Instanz an, wenn es schon weitergeleitet ist. Denn wenn Polizei es liegen lässt, kann Frist verstreichen.

Guck, wo es ist.

Monianka  30.08.2018, 14:59

Bemühe dich drum 100%, dann hast du auch Erfolg.

Bitterkraut  30.08.2018, 15:29

Es gibt hier keine Frist. Der Antrag kann bis zur Rechtskraft des Urteils zurückgenommen werden. Und es gibt auch keine "Instanzen. Idealerweise setzt man die Staatsanwaltschaft am zuständigen Amtgericht in Kennnis.Die informiert dann die polizei, dass die Ermittlungen einzustellen sind und stellt das Verfahren ein. Polizei geht aber auch.

Monianka  30.08.2018, 18:06

Das ist dasselbe, nur anders formuliert. ____ Gruß!

Finde ich gut von dir, dass du den Strafantrag zurückziehen möchtest, nachdem ihr das unter euch klären konntet. Bei Verleumdung ist das kein Problem, das Stichwort Antragsdelikt haben dir andere ja schon genannt. Das heißt, dass es nur auf Antrag zu einer Strafverfolgung kommt, und diesen Antrag kannst du auch zurückziehen.

Anders würde es aussehen, wenn es um eine Tat geht, bei der die Strafverfolgung auch im öffentlichen Interesse liegt. Dann wird es auch dann weiter verfolgt, wenn du entscheidest, dass du die Anzeige zurückziehen möchtest. Ist aber bei Verleumdung nicht der Fall.

Wenn du zurückziehst, wird die Sache fallengelassen/eingestellt und da kommt dann auch nix mehr. Hat sich dann erledigt.

Droitteur  30.08.2018, 15:24

Es könnten allerdings theoretisch nunmehr Kosten auf den Rückzieher zukommen.

Bitterkraut  30.08.2018, 15:32
@Droitteur

Habs gefunden. Solange die Sache nicht bei Gericht ist, sollten aber keine Kosten entstanden sein.

Droitteur  30.08.2018, 15:34
@Bitterkraut

Ja; für die anderen: § 470 S. 1 StPO. Müsste man halt schauen, was schon geschehen ist - vllt Zeugenvernehmungen mit Reisekosten oä. Aber häufig ist es wohl tatsächlich nicht.

Bitterkraut  30.08.2018, 15:44
@Droitteur

Selbst darauf sollte der Staat eigentlich verzichten. Schließlich spart es auch ne Menge Geld, wenn man sich privat einigt. Allein die Kostenrechnung zu erstellen, wär schon gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, bei all unserer Bürokratie.

Droitteur  30.08.2018, 15:49
@Bitterkraut

Es hätte noch mehr gespart, wenn der Antragsteller den Antrag gar nicht erst gestellt hätte^^ Aber klar, das kann man mit Sicherheit so argumentieren, wie du es sagst. Allerdings müssen die bis dahin tatsächlich bereits angefallenen Kosten definitiv von irgendjemandem getragen werden - und der Staat wird nicht allzu oft sagen "ach, bevor ich das Geld beim Schuldner eintreibe, opfere ich mich einfach selbst". Das ist ja auch sonst nicht allzu üblich unter Gläubigern^^

Bitterkraut  30.08.2018, 15:53
@Droitteur

Zieht er nicht zurück, trägt ja auch der Staat die Kosten und noch mehr. Von daher sollte der Staat sich über jeden Rückzug freuen und den Leuten nicht auch noch Kosten aufbrummen, die er ohne Rückzug auch zu tragen hätte. mit Rückzug ist es schließlich viel billiger für den Staat.

Droitteur  30.08.2018, 16:53
@Bitterkraut

Dann hätte uU nicht der Staat, sondern der Beschuldigte die Kosten zu tragen. Und die Kosten bei einem Antragsverfahren, in welchem der Antrag zurückgezogen wird, entstehen nunmal wirklich "nur" aufgrund des Beschuldigten und/oder des Antragstellers. Demnach ist es schon nachzuvollziehen, grundsätzlich auch denen die Kosten aufzuerlegen.

Mechanismen, mit denen man die Vermeidung unnötiger weiterer Kosten belohnt, gibt es ja auch an verschiedenen Stellen; also insofern klar, auch dieser Gedanke ist nachvollziehbar und verbreitet. Man verfällt aber aus verschiedenen Gründen nicht auf das Motto "Kostenvermeidung um jeden Preis".