Steuernachzahlung durch Krankengeld?

4 Antworten

Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das hat zur Folge, dass euer übriges Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert wird. Wir haben in Deutschland ja einen progressiven Einkommensteuertarif, dass heißt, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ebenfalls ansteigt. Bei Erhalt von Leistungen, die unter Progressionsvorbehalt stehen, wird der Steuersatz ermittelt, der zu zahlen wäre, wenn wie in dem Fall das Krankengeld normaler Arbeitslohn gewesen wäre. Daher kommt es zu der hohen Nachzahlung.

Schau mal in den Programm mal nach, wie das Ergebnis bei einer Einzelveranlagung ausschaut, eventuell kommt ihr da besser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz und daher ist es möglich, daß Deine Frau Steuern nachzahlen muß, wenn sie in den Monaten in denen sie gearbeitet hat, nicht viel steuermindernde Ausgaben geltend machen konnte.

Das Krankengeld stellt eine Lohnersatzleistung dar. Lohnersatzleistungen sind zwar in den meisten Fällen steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und erhöhen dadurch den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Haben Sie in einem Jahr mehr als 410,00 € an Lohnersatzleistungen bezogen, müssen Sie deshalb eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).