Steuern für Nachhilfe?

4 Antworten

Falls man für eine Einrichtung wie Schülerhilfe oder ähnlich Nachhilfe gibt, ist man dort vermutlich angestellt. In diesem Fall handelt es sich oft um eine Geringfügige Beschäftigung (bis 400 €/Monat); auch "Minijob" genannt. über 400 €/Monat handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. 

Wenn man die Nachhilfe - wie oft üblich - von zu Hause aus oder als "freier Mitarbeiter" einer Nachhilfeeinrichtung betreibt, handelt es sich um eine Freiberufliche Tätigkeit. 
Falls gewerbliche Anteile, z. B. Verkauf von Lehrmaterial oder Werbung für Lehrmaterial hinzukommen, wird das Ganze sofort zu einem Gewerbe (siehe Unterschiede Gewerbe/Freiberuf). Wer solche Tätigkeiten mit einplant, sollte also gleich ein Gewerbe anmelden. 

mdlami 
Fragesteller
 06.10.2016, 15:05

Also mir wurde die Nachhilfeschülerin von jemandem aus meiner Schule vermittelt, an den sich immer gewannt wird. 

Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, muss ich also keine Steuern zahlen?

Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2016 beträgt 8652 Euro.

D.h. bei deinem geringen Einkommen musst du natürlich keine Steuern zahlen.

Nein, brauchst du nicht.