Steuern als Autohändler?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bedanke mich schon im Voraus für die Antworten.
Mein Freund hat sich vor kurzem selbstständig gemacht und ist jetzt ein kleiner gewerblicher Autohändler in Österreich. Er hat sich auf einer Händlerwebseite angemeldet und auch schon Autos gekauft. Beim Einkaufen musste er keine Steuern zahlen und er musste auch nur den Nettopreis überweißen. Auf der Rechnung gab es auch keine Hinweise auf die Steuer. Er hat sich leider zu wenig informiert im Vorhinein bzw. er hat falsche Informationen erhalten.
Meine Frage: Wenn er das Auto hier weiterverkauft, muss er vom Verkaufspreis die 20% Versteuern? oder wird der Steuerbetrag nur vom Gewinn berechnet?
das mit Gewinn ist ja die Differenzbesteuerung. Aber kann man das hier indem Fall anwenden?
Eine leichte übersichtliche Erklärung würde uns sehr helfen.
Vielen Dank
1 Antwort
Sicherlich meinst du bei den 20 % die Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer ist ja im Verkaufspreis enthalten und der Kunde bezahlt diese letztlich. Wenn er einen Wagen um 10.000.- Euro verkauft (der Umsatz ist netto 8.333.- davon 20 % ist 1.667.- enthaltene Umsatzsteuer, netto + USt brutto = 10.000.-).
Wenn er den Wagen von einem Gewerbetreibenden z.B. für 8.000.- brutto gekauft hat
(netto 6.667.- + 20 % =1.333.- brutto = 8.000), kann er die an den Vorbesitzer bezahlte Umsatzsteuer von 1.333.- Euro als Vorsteuer geltent machen so dass er lediglich
(1.667.- abzüglich 1.333.-) 334.00 per Saldo an Umsatzsteuer zu bezahlen hat (es wird in diesem Falle lediglich der Mehrwert fällig.
Der Gewinn eines Geschäftsjahres unterliegt der Einkommensteuer.
Wenn der Belgier Händler oder das Auto neu war, dann ja, war es eine belgische Privatperson dann nur differenzbesteuerung. So ist das deutsche UStG, die Umsatzsteuer sollte EU weit größtenteils einheintlich sein. Der Vorgang wäre dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb, dann muss er auch noch den Autoeinkauf nachversteuern und darf die Steuer aber auch sofort wieder abziehen, auch wenn der Saldo 0 ist
Ja so ist es üblich.
Und wenn es ein Belgischer Händler war und das Auto gebraucht ist?
Vielen Dank für die Antwort.
Ein Beispiel: Mein Freund hat das Auto aus Belgien gekauft.
Preis 10.000€ (auf der Rechnung steht nur dieser Betrag und keine Hinweise auf irgendwelche Steuer) -
Verkauft es dann für 14.000€ weiter.
Muss er dann die 14.000 € versteuern? also 20% - (2333,- €) muss er noch an Finanzamt zahlen oder?
14.000€ - 2333 € = 11666 € - 10.000€ = 1666 € Gewinn?