steuerlicher Erfassungsbogen nach GewerbeUMmeldung?

2 Antworten

Da hilft oft das Telefonat mit dem Finanzamt, ist es wirklich nur ne kleine Erweiterung kann es sein das der FsE Bogen nicht übermittelt werden muss.

Beispiel:

Du bist Maurer, musst dafür Erklärungen abgegen und erweiterst nun dein Aufgabenbereich auf Fliesenlegen, für das Gewerbeamt wichtig. Dem Finanzamt erstmal egal (sofern du nicht 2x "Buch führst")

Machst du aber neben dem Maurerbetrieb noch ne Tätigkeit als Dozent ist das für das Finanzamt schon wieder interessant, da dies eine seperater Betrieb für das Amt ist.

Die möglichen Antworten Verlegung, Übernahme und Verschmelzung scheiden aus. Den neuen Bereich hast Du neu gegründet.