Steuerklasse 6 bei Ferienjob?
Guten Tag liebe Community,
ich habe zurzeit eine Ferienbeschäftigung bei der ich in die Steuerklasse 6 eingestuft wurde, da ich noch einen anderen Job habe. Ich würde gerne die Steuerklassen ändern, sodass ich beim Ferienjob in Steuerklasse 1 abgerechnet werde. Das Finanzamt sagt, dass die Arbeitgeber das ändern müssen. Das Problem ist mein Hauptjob ist bei der DVAG wo ich als frei Berufler arbeite. Ich frage mich ob die DVAG oder ich selbst die Steuerklasse von 1 auf 6 umändern muss. Wie ändere ich das, falls ich das selbst machen muss?
3 Antworten
Am Besten machst du bei zwei Jobs einfach eine Einkommenssteuererklärung, dann bekommst du es ohnehin wieder raus, egal welche Steuerklasse du wo hast.
wie sieht’s aus mit sozialversicherungsabgaben? Ich muss als Student eigentlich keine Zahlen, aber in steuerklasse 6 ist das ja anders geregelt oder?
Am Besten machst du bei zwei Jobs einfach eine Einkommenssteuererklärung, dann bekommst du es ohnehin wieder raus, egal welche Steuerklasse du wo hast.
Das muss er sogar aus gleich zwei Gründen
- Er erzielt Einkünfte, die keinem Steuerabzug unterliegen (Gewerbebetrieb)
- Er erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die über Klasse VI abgerechnet wurden.
Die Erklärung ist für ihn daher NICHT freiwillig.
Das Problem ist mein Hauptjob ist bei der DVAG wo ich als frei Berufler arbeite.
Doppelt falsch.
- Arbeitest du nicht als Freiberufler. Die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen gegen Provision/Courtage ist eine GEWERBLICHE Tätigkeit und keine freiberufliche. Hoffe du hast ein Gewerbe auch angemeldet.
- Wer selbständig tätig ist, hat dafür keine Steuerklasse, denn er erhält dafür keinen Lohn.
Also erzähl mir bitte womit die Steuerklassen I bis V belegt sein könnten, so dass der Ferienjob in der VI abgerechnet wird. Es hat nichts mit der Tätigkeit bei der DVAG zu tun.
Ich frage mich ob die DVAG oder ich selbst die Steuerklasse von 1 auf 6 umändern muss.
Du bist dort nicht angestellt, du hast dort keine Steuerklasse. Die DVAG ist dein Auftraggeber, nicht dein Arbeitgeber.
Wie ändere ich das, falls ich das selbst machen muss?
Beim Ferienjob-Arbeitgeber. Er soll neu bei ELStAM abfragen.
Dir ist schon klar, dass du abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung bist und dann überzahlte Steuern ohnehin erstattet würden?
Wenn du da eine Steuerklasse hast, ist das nicht freiberuflich.