Steuererklärung vorsorgeaufwendungen Zeile 51 ja oder nein?
Habe vom Arbeitgeber eine kleine beihilfersicherung . Heisst das ich muss bei Zeile 51 wo nach abspruch auf Beihilfen gefragt wird ein ja ankreuzen?
2 Antworten
Bist du Beamter? Wahrscheinlich nicht, und darum hast du auch keinen Beihilfeanspruch.
Das ist etwas anderes als ein Beihilfeanspruch.
Bei meiner beihilfezusatzversicherung wird zb bei heilpraktikerrechnungen ein teil von der beihilfeversicherung übernommen. Ich hab die Beihilfe aber noch nie bisher in Anspruch angenommen.
Also ist das was anderes und ich muss nein ankreuzen ?
Auf was müsste ich Anspruch haben, damit meine beihilfversicherung vom Betrieb bei dsd Steuererklärung angegeben werden müsste?
darum hast du auch keinen Beihilfeanspruch
Aber auf steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers.
Eigentlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Nur bei Selbständigen ist das anders.
Man kann also ziemlich pauschal sagen: Arbeitnehmer machen hier kein Kreuz.
Nein kein Beamer. Ich arbeite bei einem kirchlichen träger. Diese hat eine Beihilfezusatzversicherung abgeschlossen.