Steuererklärung und Religion, inszwischen bin aus der Kirche ausgetreten?

5 Antworten

r.k. trägst du solange ein, wie du Mitglied warst. Nach dem Austritt nicht mehr.

"Römisch-katholisch"


Rosswurscht  27.03.2016, 19:33

In dem Jahr war er Kirchensteuerpfilichtig!

Ich würde die Religion eintragen, die du 2013 hattest. (Warum hast du diese Steuererklärung nicht schon längst gemacht?)

Es geht hier nicht um ein Bekenntnis deiner inneren Überzeugungen, sondern nur darum, ob Kirchensteuer abgeführt werden muss oder nicht. Und wenn du jetzt für 2013 "keine" Religion wählst, verwirrst du nur das Finanzamt, und wenn's dumm kommt, unterstellt man dir noch einen Versuch der Steuerhinterziehung.

Die Religion, die Du damals hattest.

Wenn du im Laufe des Jahres 2015 ausgetreten bist, bist du erst ab dem Steuerjahr 2016 nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer errechnet sich immer vom Betrag der Jahreseinkommensteuer.