Steuererklärung in der wohlverhaltensphase

3 Antworten

Hallo,

die Antwort von Artus01 ist so nicht korrekt. Nach der Restschuldbefreiung hat auch das Finanzamt keine Möglichkeit mehr, über die Steuererklärungen eine Aufrechnung mit alten Steuerschulden zu machen.

http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/steuerschulden/

Eine Steuererklärung musst Du leider während der WVP machen. Erstattungen die in die Zeit ab Beginn der WVP fallen, würdest Du theoretisch dann bekommen. Sollte das Finanzamt aber ein Gläubiger sein, kann es während der WVP aufrechnen.

Viel Glück

Grundsätzlich ist jeder Bürger in Deutschland der Einkommen hat verpflichtet diese Einkünfte dem Finanzamt gegenüber zu erklären und entsprechend zu verteuern. Das nichtabgeben einer Steuererklärung kann zu einer Veranlagung durch das Finanzamt ohne abgegebene Steuererklärung führen. Nun rate mal wie dies Veranlagung ausfällt?

Gib also auch in der WVP Deine Steuererklärung ab, rechne aber nicht damit das Du auch nur einen Cent davon bekommst. Das Finanzamt behält alle Dir zu erstattenden Beträge ein. Das tut es übrigens auch noch wenn Deine Inso beendet ist und die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Die Restschuldbefreiung bedeutet nämlich nicht das sich Deine Schulden in Wohlgefallen auflösen. Deiner Verbindlichkeiten können nur nicht mehr eingetrieben (z.B. durch Zwangsvollstreckung) eingetrieben werden. Hat der Gläubiger aber ein Möglichkeit an sein Geld anderweitig zu kommen darf er diese auch wahrnehmen.

Juyanbe  17.04.2015, 13:22

Frage : Das würde das Finanzamt aber auch nur tun WEIL es ein Gläubiger ist ? Und während der WVP gehen solche Rückzahlungen generell an den Treuhänder ?

Artus01  20.04.2015, 19:23
@Juyanbe

Während des laufenden Verfahrens gehen die Erstattungen an den Insolvenzverwalter. In der WVP behält das Finanzamt die Beträge für sich ein, der Treuhänder bekommt davon nicht.

Immerhin erstattet das Finanzamt, sollten in der Insolvenz alle Forderungen bedient worden sein, die ehemals eingehaltenen Beträge anstandslos zurück.

Frag' deinen Insolvenzverwalter, nicht uns.

DwarfEnt  17.04.2015, 18:33

Du hast den Sinn dieses Forums noch nicht verstanden, oder?

kreuzkampus  17.04.2015, 18:48
@DwarfEnt

Bist Du sicher, dass Du hier auf eine Frage, die aus einem einzigen Satz besteht, eine juristische korrekte Antwort geben kannst? Bevor Du mich fragst, ob ich den Sinn des Forums verstanden habe, solltest Du mal einen Ausflug auf meine VK machen. Ich weiß sehr genau, dass man hier ganz schnell falsche Antworten geben kann, die die Fragesteller in die Irre führen können. Deshalb "falle" ich auch nicht so schnell auf Fragen rein.