Steuererklärung bei Einsatzwechseltätigkeit hin und rückfahrt absetzen?
Fahre 50 km mit dem privatem PKW zum Arbeitgeber und danach gehts mit dem Dienstwagen jeden Tag zu wechselnden Ort auf Montage also Einsatzwechseltätigkeit.
Aufwand zum Arbeitgeber mit Hin und Rückfahrt sind es ingesamt 100 km davon konnte ich 50 km bei der Steuererklärung als pendlerpauschale durch die Werbekosten absetzen.
Nach dem Urteil AZ: 13K456-10 das sich auf Leiharbeiter bezieht. Ich bin Festangestellt aber da ich mich Tagtäglich Bundesweit in einer Auswärtstätigkeit befinde und so ständig einen wechselnden Arbeitsplatz habe, müsste ich eigentlich auch das recht haben steuerlich hin und rückfahrt zum Arbeitgeber abzusetzen wo nur der Treffpunkt ist und die reise weitergeht oder sehe ich das falsch.
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen und mich aufklären, bezüglich dieser Frage.
3 Antworten
Man kann auch viel Unsinn interpretieren!
Die Fahrt zum Beschäftigungsort ist die Betriebsstätte des Arbeitgebers.
Für die Fahrten mit dem Dienstfahrzeug des Arbeitgebers, entstehen ihnen ja keine Kosten. Sie können lediglich Verpflegungsmehraufwand geltend machen, sofern der Arbeitgeber keinen zahlt.
Die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (Betrieb) sind nur einfach mit 0,30€/km zu berücksichtigen.
Ich mache seit über 25 Jahren Steuerrecht und muss deinen Unsinn nicht mehr lesen! Leiharbeiter werden ja, wie der Name schon sagt "ausgeliehen", sie sind daher gar nicht beim Arbeitgeber beschäftigt, sondern beim Ausleiher, deshalb ist es anders!!!!
Das Urteil ist für Veranlagungen ab 2014 nicht mehr anwendbar, die gesetzlichen Regelungen wurden geändert. Die Fahrten zu einem Sammelpunkt sind nur mit der einfachen Strecke absetzbar.
Danke für die Info. Schade das es geändert wurde. Hast du ein Link dazu über die Änderung zu dieser Rechtslage wo ich und andere intressenten, das nachlesen und nachvollziehen können.
Ist der Sammelpunkt auch eine wechselnde Arbeitsstätte ? Wenn nicht hättest du dir die Frage längst selbst beantworten können.
Eigentlich habe ich das ja schon geschildert wie es ist. Sammelpunkt ist immer gleich da von da aus mit Dienstfahrzeug weiter gefahren wird aber der Arbeitsplatz Bundesweit immer unterschiedlich ist ( Montage ). Ab eintreffen der Baustelle fängt auch die Arbeitszeit an.
Dann hast du immer denselben Arbeitsweg und kannst nur die Hinfahrt ansetzen, weil du die wechselnden Stellen mit dem Dienstfahrzeug erreichst und dieser ja bezahlt wird ? Oder zahlst du dort was selber ? Und das Finanzamt zahlt nur dann beide wege wenn du die nicht vom AG bezahlt bekommst und wechselnde Tätigkeitsorte hast. Ich zum Beispiel habe keine feste Arbeitsstelle, ich kann täglich woanders hin manchmal fahre ich sogar an einem Tag zu 2 verschiedenen Orten. Es ist zwar innerhalb Dortmunds aber ich kann beide wege ansetzen. falls du so den Unterschied besser verstehst.
Naja das sehe ich sehe ich nicht so das es Unsinnig ist , es ist ne berechtigte Frage. Ich will ja auch nicht die Fahrten mit dem Dienstfahrzeug absetzen das wäre unsinnig! Verpflegungsmehraufwand und die 0,30 €/km setze ich schon von der Steuer ab aber es wird nur die Hinfahrt abgesetz. Schau dir mal die Fragestellung genauer an ! Betriebstätte sehe ich als feste Geschäftseinrichtung vom Betrieb her aber ich bin auf tagtäglich auf Montage ( Baustelle) also in einer Einsatzwechseltätigkeit. Im Urteil AZ: 13K456-10 können Leiharbeiter da sie in einer Einsatzwechseltätigkeit Hin und Rückfahrt absetzen weil die in einer Einsatzwechseltätigkeit beschäftigt sind. Das bin ich aber auch der Treffpunkt beim Arbeitgeber ist ja nur eine Zwischenstation die weiter zum Arbeitsplatz geht und von da auch meine Arbeitszeit anfängt.