Steuererklärung - Belege nachreichen oder nicht?

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Füll die Steuererklärung ganz normal aus und schicke keine Belege mit. Werden diese gebraucht und angefordert kannst du sie einfach nachreichen. 

Pflicht sind (nicht abschließend):

- Bescheinigungen über abgeführte Kapitalertragsteuer, sofern diese erstattet werden soll,

- Spendenbescheinigungen,

- Belege für haushaltsnahe Dienst- und/oder Handwerkerleistungen

Das Finanzamt kann weitere Belege anfordern.

Belege für Einkünfte aus Deiner selbständigen Tätigkeit musst Du nicht einreichen - daür gibst Du ja eine Gewinnermittlung und/oder Anlage EÜR ab.

Aber bitte daran denken - für betriebliche Belege gilt eine gesetlzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Solltest Du Deine Belege nur auf dem PC haben, hoffe ich, dass diese revisionssicher abgelegt sind. Sollte das nicht der Fall sein, dann hoffe ich für Dich, dass Du keine Betriebsprüfung erleben wirst.

Wenn der Bearbeiter deiner Erklärung meint, dass er Belege benötigt, wird er diese anfordern.