Stellungnahme des Jugendamts bei Übertragung der Alleinsorge?
Der Vater meines Kindes und ich haben gemeinsam beim Familiengericht beantragt das alleinige Sorgerecht auf mich übertragen zu lassen. Er lebt im Ausland und möchte das Sorgerecht auch nicht mehr ausüben, weil sich das allein schon wegen der Entfernung und Erreichbarkeit als beinahe unmöglich erweist. Nun hat das Gericht das Jugendamt un eine Stellungnahme gebeten, habe heute die Abschrift des Schreibens an das JA bekommen. Frage ist, was genau prüfen die, bzw. was beinhaltet deren Stellungnahme? Wir hatten bisher noch nie mit dem Jugendamt zu tun und haben somit auch keine Ahnung, was da auf uns zukommt, erwartet wird, etc. Wäre schön, wenn jemand ein paar Infos diesbezüglich hat.
3 Antworten
Sie überprüfen einfach nur die Umstände, warum und weshalb das Sorgerecht geändert werden soll. Reine Routine, kein Grund zur Besorgnis.
das ist reine routinesache. wenn ihr euch einig seit, wird das sorgerecht kurzerhand gerichtlich auf dich übertragen und gut ist. die kosten trägt wer beantragt hat, also ihr beide jeweils zur hälfte.
es ändert natürlich nichts an seiner unterhaltspflicht und an seinem umgangsrecht.
wozu das Sorgerecht alleine auf dich übertragen ? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht erst mal. Desweiteren könnt ihr Vereinbarung treffen dass du über wichtige Dinge vom Kind alleine entscheiden kannst. Lasst doch das Sorgerecht so wie es ist
warum nicht? es gibt genügend dinge die über das ausland einfach viel schwieriger zu handeln sind oder eben garnicht. in denen vollmachten einfach garnicht anerkannt werden und am sachbearbeiter scheitern können oder am arzt oder an der schule. um sich dahingehend selbständig zu machen, haben nun zwei erwachsene menschen - hier die eltern des kindes - eine entscheidung für sich getroffen. was stört dich daran?