Stellungnahme des Jugendamts bei Übertragung der Alleinsorge?

3 Antworten

Sie überprüfen einfach nur die Umstände, warum und weshalb das Sorgerecht geändert werden soll. Reine Routine, kein Grund zur Besorgnis.

das ist reine routinesache. wenn ihr euch einig seit, wird das sorgerecht kurzerhand gerichtlich auf dich übertragen und gut ist. die kosten trägt wer beantragt hat, also ihr beide jeweils zur hälfte.

es ändert natürlich nichts an seiner unterhaltspflicht und an seinem umgangsrecht.

wozu das Sorgerecht alleine auf dich übertragen ? Das Aufenthaltsbestimmungsrecht reicht erst mal. Desweiteren könnt ihr Vereinbarung treffen dass du über wichtige Dinge vom Kind alleine entscheiden kannst. Lasst doch das Sorgerecht so wie es ist

laurastern7015  06.08.2015, 19:08

warum nicht? es gibt genügend dinge die über das ausland einfach viel schwieriger zu handeln sind oder eben garnicht. in denen vollmachten einfach garnicht anerkannt werden und am sachbearbeiter scheitern können oder am arzt oder an der schule. um sich dahingehend selbständig zu machen, haben nun zwei erwachsene menschen - hier die eltern des kindes - eine entscheidung für sich getroffen. was stört dich daran?