Steht mein Vater in der Geburtsurkunde?
Hallöchen,
da mein Vater vor acht Jahren verstorben ist, benötige ich, oder besser gesagt meine Mutter, einen Nachweis darüber, dass kein weiteres Elternteil mehr vorhanden ist, beispielsweise für unterschiedliche Anträge o.Ä. Hierbei wird meistens nach einer Sterbeurkunde verlangt, soweit kein Problem, allerdings hatten wir diese nie im Original. Über die Urkundenstelle unserer Stadt hab ich's versucht, erhielt jedoch die Antwort, dass ich erstens grundsätzlich zu jung für den Antrag bin und es zweitens keinen Beweis dafür gibt, dass ich mit meinem Vater verwandt bin, weshalb ich diese Sterbeurkunde (eventuell) erst nach Vorzeigen meiner Geburtsurkunde erhalte. Über meine Mutter, welche die Urkunde nun über die Urkundenstelle 'bestellt' hat, ist das leider ebenfalls nicht möglich, weil beide nicht verheiratet waren.
Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen:
Mich interessiert nun, ob mein Vater in meiner Geburtsurkunde überhaupt eingetragen ist, oder ob uns nach der Zustellung der Urkunde ein böses Erwachen erwartet.
Zur Information: Mein Vater wurde als bekannt angegeben, hat die Vaterschaft anerkannt und hatte Sorge- und Erziehungsrecht für mich.
Glaubt ihr, dass mein Vater in der Urkunde steht?
Freundliche Grüße
6 Antworten
Wenn die Angaben von dir dahingehend korrekt sind, dass dein Vater die Vaterschaft wirksam anerkannt hat und ach das gemeinsame Sorgerecht bestand, ist er zu 100 % auf der Geburtsurkunde drauf.
normalerweise ist der staat bei solchen sachen sehr gründlich und auf vollständigkeit konzentriert, also würde ich sagen er müsste dort erwähnt sein als dein Vater
Ich glaube, dass dein Vater in deiner Geburtsurkunde steht! Das nützt dir aber nichts, "glauben" heißt "nicht wissen". Nur eine aktuelle Geburtsurkunde von dir schafft Klarheit und die muss -weil du noch minderjährig bist- deine Mutter für dich bei deinem Geburtsstandesamt anfordern. Wenn dein Vater darin nicht genannt ist, wende dich an das Jugendamt. Es gibt Fälle, dass eine Vaterschaft beim Jugendamt oder Amtsgericht anerkannt wurde, es jedoch versäumt wurde, dies dem Geburtsstandesamt weiter zu melden. Das kann heute noch nachgeholt werden. Nach dieser Prozedur hast du ein Recht darauf, eine Sterbeurkunde deines Vaters zu erhalten.
Ja glaube schon, dass das da dann drin steht
Und wieso liegt Dir Deine eigene Geburtsurkunde nicht vor?
Die ist im Laufe der Jahre leider auf ungewöhnliche Art und Weise abhanden gekommen