steht einem 18 jährigen hartz 4 zu?

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Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen, und eine Auszugsaufforderung aus der elterlichen Wohnung würde z.B. einen Härtefall nach § 22 Abs. 5 SGB II darstellen, der grundsätzlich eigene Unterkunftskosten für eine/n unter 25Jährigen begründet. Es würden aber die ALG2-vorrangigen Ansprüche überprüft werden (z.B. elterlicher Bar-Unterhalt, BAB / Bafög) . - Azubis erhalten nur unter bestimmten Bedingungen SGB II-Leistungen: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Bis zum Ende der ersten Ausbildung bzw. bis zum 25. Lebensjahr sind die Eltern für die Kinder verantwortlich und dann bekommen die Kinder in der Regel keine ALG II Leistungen.

Es sei denn, der Auszug ist dringend erforderlich wegen Entfernung zum Ausbildungsbetrieb oder massiver Ärger mit den Eltern.

Nein, man bekommt nur Arbeitslosengeld, wenn man auch mal über längere Zeit gearbeitet hat.

Blackrose89  17.12.2012, 14:20

das ist was anderes

Ganz so einfach ist das aber nicht (und was Larah10 geschrieben hat ist nur bedingt richtig!):

Für unter 25jährige wurden für den Bezug von ALGII Hürden aufgestellt damit nicht die Gemeinschaft (Steuerzahler) die Auszüge aus den Elternhäusern tragen muss. Zu Anfang von H4 gab es vermehrt Auszüge von Volljährigen da der Staat damals zahlte. Das hat der Gesetzgeber nun erschwert.

Für den Auszug von U25 gilt § 22 Abs. 5 SGB II. Vor Auszug muss! die Zusicherung vom Jobcenter beantragt werden wenn die Antragstellung ALGII beabsichtigt ist. Und für den Auszug müssen entsprechende Gründe vorliegen (" 22 Abs.5 S.2 Nr.1-3 SGB II http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html), z.B. Eingliederung im Arbeitsmarkt = Ausbildungsaufnahme. Aber das auch nur eingeschränkt (z.B. befindet sich der Ausbildungsplatz in einer unzumutbaren Entfernung vom Elternhaus). Für einen Auszug zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Gründe vor daher wird wohl das Jobcenter dem Umzug nicht zustimmen. Das hat aber nicht die Ablehnung von ALGII zur Folge allerdings werden dann weder Mietkosten übernommen noch wird der volle Regelsatz gezahlt (§ 20 Abs.3 SGB II).

Wenn dann die Ausbildung beginnt hat der 18jährige ggf. Anspruch auf Berufsausbldungsbeihilfe (über Agentur für Arbeit) und ggf. einen Zuschuss zu den Mietkosten nach § 27 Abs. 3 SGB II (diese gilt aber nicht als ALGII).

Was spricht eigentlich dagegen, dass der 18jährige noch bis zum Ausbildungsbeginn bei den Eltern wohnen bleibt? Ich habe sogar noch während meiner Ausbildung zu Hause gewohnt und habe keinerlei Unterstützung vom Staat bekommen (und habe trotzdem überlebt). Ich verstehe das heutige Anspruchsdenken einfach nicht mehr...

Nein bekommst man nicht. Dafür gibt es verschiedene Gründe die hier ja auch schon einzeln aufgegriffen wurden, wie; Alter, Notwendigkeit, gearbeitete Zeit

Ausziehen darfst man schon. Musst dich aber mit Unterhalt, Kindergeld, etc über Wasser halten. Andere Ansprüche hast du NUR wenn du für deine Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst (Entfernung), dann könntest du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Hartz 4 bekommt man in dem Alter unter nur sehr hohen und besonderen Kriterien.