Steht ein Eintrag vom Schuldnerverzeichnis auch in der Schufa?
Also ich habe mir eine Wohnung angeschaut und die Maklerin möchte sich nun eine telefonische Bonitätsauskunft einholen. Ich hab bzw habe noch einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, wobei ich gestern das schreiben des Gv bekommen habe was ich ans Amtsgericht schicken muss für die Löschung. Meine Frage ist nun ob bei der Bonitätsabfrage nun auch der eintrag aus dem schuldnerverzeichnis auch in der Schufa steht bzw ob der Eintrag im Schuldnerverzeichnis auch bestehen bleibt nach Löschung.
Danke im vorraus :)
4 Antworten
Das Schuldnerverzeichnis wird keineswegs IRGENDJEMANDEM eine telefonische Auskunft geben. Der Schuldner selbst, kann einen Auszug beantragen.
Meine Maklerin wollte sich wie gesagt eine telefonische Bonitätsabfrage einholen und deshalb frage ich mich ob sie dann von dem eintrag im schuldnerverzeichnis hören würde weil er noch nicht gelöscht ist. Weil in der schufa wird es anscheinend nicht gleichzeitig mit eingetragen.
In der Schufa Bonitätsauskunft sieht man ganz am Ende nach dem Score von 5% die Verfahrensnummern der Schuldnverzeichniseinträge
Jede Verfahrensnummer entspricht in der Regel dann einer DR II Nummer.
Somit sieht man in einer allgemeinen Schufaauskunft IMMER auch ob jemand noch im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist.
Na dann hilf mir mal bitte. Habe in meiner Auskunft genau die DR nr gesucht. Nichts. Verfahren hat ein F..... im Schuldnerverzeichnis.
Blöderweise die Schufa ohne titulierte Titel und sauber. Ich versuche hier seit 5 tagen das nachvollziehen zu können.
Die Schuldnerverzichnisse sind öffentlich und die Schufa macht da abgleiche und trägt das ebenso mit in ihre Datenbank mit ein!
Eigentlich nicht. Die SCHUFA sollte von dem Eintrag ins SV nichts mitbekommen.
Wird bei Bonitätsprüfung automatisch mit gemeldet