Staffelmiete nachträglich?

4 Antworten

Eine nachträgliche Änderung eines bestehenden Mietvertrages ist nur im beiderseitigen Einverständnis zwischen Vermieter und Mieter möglich.

Libelle098 
Fragesteller
 17.05.2021, 12:36

Danke ;)

wie kann ich dann der Inflation entgegenwirken, bei bestehenden Verträgen?

AngiedieSchlaue  17.05.2021, 12:37
@Libelle098

Du kannst nur die Miete im Rahmen des gesetzlich Möglichen erhöhen.

Natürlich, wenn man das mit den Mietern vereinbaren kann. Sind sie nicht einverstanden, geht das nicht.

Es gibt auch noch einen Indexmietvertrag, bei dem praktisch die Inflationsrate zu Grunde gelegt wird. Hat man einen solchen Vertrag, ist es nicht möglich, aufgrund solcher Ereignisse, wie jetzt die CO2-Steuer, die Miete zu erhöhen. Man kann dann nur hoffen, dass sich diese Abgabe auf den Verbraucherpreisindex so auswirkt, dass dadurch eine höhere Steigerung entsteht.

Unsere Erfahrung mit beiden Vertragsvarianten ist zwiespältig. Einerseits sichern diese Varianten, dass die Mieten problemlos Jahr für Jahr erhöht werden um einen Wert, dem beide Seiten von Anfang an zugestimmt haben, aber andererseits, kann es sein, dass die Miete weit hinter der Marktmiete zurück bleibt und solche Neuerungen, wie sie jetzt in Aussicht stehen, kann man dann gar nicht aktiv angehen.

Schon deshalb würde ich bei bestehenden Mietverhältnissen so etwas nicht mehr nachträglich vereinbaren.

Libelle098 
Fragesteller
 18.05.2021, 20:25

Kann man in einen neuen Mietvertrag der 8/2021 beginnt eine Staffelmiete vereinbaren, die erstmals 8/2022 erhöht wird und dann wieder 8/ 2023 und dann keine Staffelung mehr vornehmen, sondern dann nur eventuell nochmal erhöhen?

bwhoch2  19.05.2021, 09:07
@Libelle098

Natürlich, das kann man und wenn die Leute nicht einverstanden sind, dann bekommt die Wohnung jemand anderes. Sicher hast du noch mehr Bewerber.

Einseitig (vom Vermieter) ist eine Mietvertragsänderung nicht möglich. Das geht grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.

Selbstverständlich gilt das auch mieterseitig, in dem Fall geht es aber wohl um die Absicht des Vermieters.

Nur bei Neuabschluss.

Ein bestehender Mietvertrag kann ohne Deine Unterschrift nicht geändert werden.