Speditionslieferung - offener Mangel / versteckter Mangel

10 Antworten

das is kein versteckter Mängel, weil es sofort sichtbar ist, ein versteckter stellt sich erst raus wenn die Nutzung nicht geht, das hat nichts mit Transportschaden, also Verpackung kaputt, zu tun - sofort beim Hersteller oder Spedition reklamieren

Das ist irgendwie immer das gleiche strittige Thema. Eigentlich sollst Du bei Lieferung die Waren kontrollieren, aber der Fahrer hat besseres zu tun und fährt nach Übergabe sofort los. Da wird gerade noch darauf geachtet, ob der Karton in Ordnung ist und ob es irgendwelche oberflächlich zu sehende Mängel gibt und das war es dann.

Das beste Vorgehen ist, pack das Teil aus und stelle den Mangel fest. Am Besten machst Du auch gleich ein paar Bilder. Dann hängst Du Dich ans Telefon und meldest den Mangel beim Verkäufer an, sollte er meinen, dass Du das bei Lieferung hättest feststellen müssen, sag ihm direkt, dass Du dazu keine Chance hattest. Sollten sie sich quer stellen, dann wirst Du wohl den Weg zur Verbraucherzentrale oder zu einem Anwalt nehmen müssen. Denn letztlich hast Du ein Recht darauf, dass die Lieferung intakt bei Dir ankommt. Und wenn das nicht so ist, dann muss die Firma ersetzen.

Also die Aussage von dem Verkäufer finde ich *frech* und Kundenunfreundlich und er denkt vielleicht so hat er die Reklamation schnell vom Tisch! Ich würde Fotos machen und das ganze schriftlich(!) einreichen. Für Schäden sei es vom Transport oder direkt vom Unternehmen kannst du nichts. Wenn die sich weiterhin so unkulant zeigen, mach von deinem Umtauschrecht gebrauch und tritt vom Kauf zurück.....eine Schiebetür kostet mehr als ein paar Euro und der *lästige* Aufwand sich dagegen zu wehren lohnt sich.

Viel Erfolg wünsche ich dir

ein verdeckter Mangel liegt vor wenn an der äußerlichen Beschaffenheit keine Beschädigung feststellbar ist. Du reklamierst bei Verkäufer un der hat eine Frist von 7 Tagen um  bei der Spedition zu reklamieren. Die Beweispflicht, dass die Beschädigung beim Transport eingetreten ist, liegt dann allerdings beim Verkäufer. Der muss jetzt belegen, dass a ) die Tür perfekt verpackt war und b) durch falsches Handling diese Schiene verbogen werden konnte.

Darum brauchst Du Dich nicht zu kümmern allerdings sollte der Verkäufer Dir ein Angebot machen wie er das regeln möchte denn Du kannst die Tür ja erstmal nicht nutzen und wie und wo er sich jetzt mit seinem Dienstleister einigt kann Dir ja egal sein.

Der Verkäufer möchte nur sich aus der Angelegenheit sich heruaswinden, d.h. er versucht es auf die Post zu schieben und da hätte er Recht. Allerdings scheint er die Tür nicht vernünftig verpackt zu haben oder sie war im Vorfeld beschädigt. Schriftliche Reklamation, bei einem gewerblichen Händler hast du dafür extra die Garantie dafür zum Umtausch.