Sozialversicherungspflicht bei Teilzeitjob und Freelancer-Beschäftigung?

1 Antwort

Die Freelancertätigkeit bildet in dem Fall das Haupteinkommen und wird für die ges. Krankenversicherung bei der Beitragserhebung (auch rückwirkend) mit einbezogen.

Beiträge auf die anderen SV fallen für die Freelancertätigkeit meines Wissens nicht an, da es sich um eine nicht SV pflichtige, freiberufliche Tätigkeit handelt. Somit entfallen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und ges. Rentenversicherung, bzw. werden nur freiwillig erhoben.

mlopui 
Fragesteller
 31.01.2022, 11:05

Sind dann die Beiträge zu den anderen SV, wenn auch nur minimal, durch den Teilzeitjob gedeckt?