Sozialversicherungspflicht bei Teilzeitjob und Freelancer-Beschäftigung?
Guten Tag,
vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Angenommen, ich habe einen Job, in dem ich 451€, also das Minimum für eine Sozialversicherungspflicht und entsprechenden Schutz, verdiene. Wenn ich nun zusätzlich durch Freelancer Tätigkeiten weitaus mehr verdiene, muss ich dann dort auch Abgaben bezüglich Sozialversicherungen leisten? Steuerlich bin ich da bereits aufgeklärt.
1 Antwort
Die Freelancertätigkeit bildet in dem Fall das Haupteinkommen und wird für die ges. Krankenversicherung bei der Beitragserhebung (auch rückwirkend) mit einbezogen.
Beiträge auf die anderen SV fallen für die Freelancertätigkeit meines Wissens nicht an, da es sich um eine nicht SV pflichtige, freiberufliche Tätigkeit handelt. Somit entfallen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und ges. Rentenversicherung, bzw. werden nur freiwillig erhoben.
Sind dann die Beiträge zu den anderen SV, wenn auch nur minimal, durch den Teilzeitjob gedeckt?