Sonntagszuschlag in einer Bäckerei?

1 Antwort

Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (5 AZR 97/ 05; Aus § 11 Abs. 2 ArbZG ergibt sich kein Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge).

Es hängt also davon ab was in deinem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag steht

Yvonne0809  05.05.2018, 12:23

Und wie hoch Zuschläge sind ist unterschiedlich so das dir hier keiner sagen könnte was du bekommen würdest WENN sie dir für Sonntagsarbeit extra Prozente aufschreiben was ich jetzt bezweifle