Sondersignalanlage auf Privatautos.
Hallo,
da ich bald den Führerschein habe, wollte ich mich nach einen günstigen und guten Gebrauchtwagen. Ich habe gehört das Behörden öfters Fahrzeuge ausmustern, und diese eigentlich noch ganz in Ordnung sein sollen( sprich Scheckheftgepflegt, haben auch alle Tüv usw) , also habe ich mal gegooglet und bin auf eine Gebrauchtwagenbörse gestoßen, auf der solche Fahrzeuge angeboten werden. Dort werden eben ausgemusterte Fahrzeuge von der Feuerwehr, Polizei verkauft, aber jetzt kommt meine eig. Frage:
Bei so ziemlich allen Fahrzeugen sind noch die Sondersignalanlagen ( Leuchtbalken, Frontblitzer und Hörner) voll funktionstüchtig verbaut. Darf man als Privatperson ersteinmal solche komplett funktionsfähige Fahrzeuge kaufen? und wie muss man diese danach umbauen? Ich kann mir vorstellen das man alles komplett rausschmeissen muss...
Meine 2. Frage wäre: Wenn man theoretisch die Blauen kappen durch gelbe ersetzen würde, und dazu eben die hörner noch entfernen würde, dann hätte man ja eig. nichts anderes als eine "Warnvorrichtung" wie die ADAC Fahrzeuge, also wären damit ja die Ausnutzung der Sonder -und Wegerechte ausgeschlossen.
Würde mich freuen wenn ich eine kompetente Antwort bekommen würde, weil die Fahrzeuge sind im Grunde vom Preis/Leistungsverhältnis Top!
Mfg
Fr3akyblizz4rd
5 Antworten
Wenn dieses Fahrzeug über 30 Jahre alt ist und eine Abnahme nach §23 (H-Kennzeichen) bekommt, kann bei Feuerwehrfahrzeugen die Signalanlage verbleiben, muß aber funktionslos gemacht werden. Da diese Fahrzeuge eh eine Betriebserlaubnis SOKFZ FEUERWEHRFAHRZEUG besitzen können sie nur als Oldtimer nach Begutachtung nach §21 StVZO privat zugelassen werden (Dazu gibt es eine Dienstanweisung von diversen Landesministerien). Wird es kein Oldtimer, dann muss die Fahrzeugart in eine zivile privat zulassungsfähige geändert werden.
Das Horn kannst Du lassen, sofern aus der Tonfolge ein Zweiklangton (beide Töne gleichzeitig, nicht mehr im Wechsel) gemacht wurde, dann kannst Du es auch als Hupe benutzen. Gelbe Kennleuchten sind auch einem bestimmten Fahrzeugkreis vorenthalten, die kannst Du auch nicht "so einfach" montieren.
Stillgelegte unzulässige Leuchten fallen unter die ECE R48 Punkt 5.2.2. "Mit Ausnahme von Rückstrahlern, gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn man sie nicht durch einfaches einsetzen einer Glühlampe in Betrieb nehmen kann."
Diese ist aber vielen Kontrollbehörden, Polizei, TÜV, StVA gar nicht bekannt. Das EU Recht ist aben zu Umfangreich. Demnach wird es immer wieder mal aus Unwissenheit Ärger damit geben.
Ich hatte selbst ein altes Feuerwehrfahrzeug (ohne H-Zulassung, da es ein Autokran war) und meine RKL blau waren einfach nur abgeklemmt.
Ich hatte in 7 Jahren zwei Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen der unzulässigen RKL. Bei beiden habe ich dem Widerspruch die ECE R48 Pkt 5.2.2. beigefügt und beide Owi-Anzeigen wurden daraufhin zurückgezogen.
Danke, hat mir sehr viel weiter geholfen!
Darf man als Privatperson ersteinmal solche komplett funktionsfähige Fahrzeuge kaufen?
Ja. Allerdings verkaufen deutsche Behörden Fahrzeuge nur ohne Sondersignale. Die deutschen Behörden werden Ihnen unter Garantie kein in D mit Sondersignalen zugelassenen Fahrzeug verkaufen. Wenn die Fahrzeuge verkaufen, dann werden die Sondersignale deaktivert und das Fahrzeug ohne diese zugelassen.
Bei deutschen fahrzeugen schon, bei dem was mich interessiert, ist sie noch verbaut, es handelt sich dabei aber um ein amerikanisches fahrzeug
Dann müssen Sie das Fahrzeug in D zulassen. Für verschiede Sachen gibt es Sondergenemigungen. Für Baulicht oder Martinshorn dürfte das aber extrem schwer werden.
Würde mich freuen wenn ich eine kompetente Antwort bekommen würde, weil die Fahrzeuge sind im Grunde vom Preis/Leistungsverhältnis Top!
Das die Demontage des Sonderzeichen ein bischen Geld kostet ist für die Frage einer Sondergenehmigung nicht mal ansatzweise ein Grund. Interessant wird die Frage eher bei historischen Einsatzfahrzeugen, die im Orginalzustand erhalten werden sollen.
Willst Du ein Fahrzeug mit beispielsweise Blaulicht zulassen, muss dieses Blaulicht in die Papiere eingetragen werden. Dazu benötigst Du eine Bescheinigung eines Sachverständigen, wie diese zum Beispiel der TÜV ausstellt. Als Privatperson wirst Du eine solche Bescheinigung wohl kaum bekommen, da solche Signaleinrichtungen zum Beispiel nur für Einsatzfahrzeuge der Polizei oder des Rettungsdienstes vorgesehen sind. Daher besteht wohl kaum eine Aussicht auf Zulassung für den Straßenverkehr (als Privatperson).
die werden sicher nicht mit Signalanlage Verkauft, die werden wiederverwertet (sau Teuer zum teil)
Ja schon, aber wie gesagt, bei dem fahrzeug welches mich interessiert ist die noch verbaut, weiss schkn das so teile fuer sammler interessant sind
Also bei der vebeg werden Behördenfahrzeuge ohne Sondersignalanlage und der Sonderausrüstung verkauft.
Bei deutschen fahrzeugen schon, bei dem was mich interessiert, ist sie noch verbaut, es handelt sich dabei aber um ein amerikanisches fahrzeug