Soll ich zum Arbeitsgericht weil meine Zeitarbeitsfirma die Lohnfortzahlung bei keinen Einsatz nicht gezahlt hat?
Hallo Leuten,
ich bin seit November bei eine Zeitarbeitsfirma und hab insgesamt nicht mal 2 Monaten in 4 Monaten gearbeitet, weil ich zwischendurch immer unbezahlten Urlaub bekommen habe, da die Firma mich nicht gebraucht hatte.
Bei der ersten 3 Wochen habe ich nicht gesagt, dass ich eigentlich arbeiten wollte, so gehe ich davon aus, dass ich hier nichts verlangen darf.
Aber bei den folgenden Wochen habe ich durch eine Whatsapp Nachricht erklärt, dass ich unbedingt beschäftigt werden wollte, und dann noch durch eine E-Mail.
Reicht sowas als Beweis?
4 Antworten
Da nützen dir all deine Beweise nichts, wenn diese Vorgehensweise arbeitsvertraglich mit dir vereinbart wurde. Du solltest dir also erstmal deinen Arbeitsvertrag in Ruhe durchlesen.
So etwas kann man nicht im Arbeitsvertrag vereinbaren.
Unsinn. Eine entsprechende Regelung im Vertrag wäre, da rechtswidrig, unwirksam. Der Arbeitsvertrag verpflichtet nicht den Arbeitnehmer einseitig die Stunden an zu bieten und zu leisten sondern eben auch andersherum den Arbeitgeber zur Annahme dieser Stunden.
Wieso hast du den unbezahlten Urlaub aktzeptiert? Dein Arbeitgeber ist genau so verpflichtet die vertraglich vereinbarten Stunden an zu nehmen wie du zum leisten verpflichtet bist. Du hättest ihn in Annahmeverzug setzen sollen. Er schuldet dir denn Lohn auch wenn er die Annahme der Gegenleistung (deiner Arbeit) verweigert. Das betriebliche Risiko keinen Kunden zu finden bei dem er dich einsetzen kann ist sein unternehmerisches Risiko. Das kann er nicht auf dich abwälzen.
Am Anfang habe ich das (nicht schriftlich) akzeptiert, weil ich meinen Einsatz gemocht habe und wollte Sie nicht verlieren. Ich habe dann meine Lohnfortzahlung für die folgende Wochen verlangt, und die haben mich gekündigt.
diese Leihfa. muß nach § 615 BGB auch für Nichteinsätze zahlen. Überstunden können wohl angerechnet werden.
Du hast dann per Whatsapp Deine Arbeitsbereitschaft erklärt, das ist schon mal gut.
Natürlich zum Arbeitsgericht und mit Zinsen 6 Punkte über dem Basiszins verzinsen lassen
Erstmal würde ich nachlesen, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Für was soll denn gezahlt werden, wenn es keine Aufträge gab.... genau dazu wird es Regelungen im Vertrag geben.
Für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft wird gezahlt. Dass es keine Aufträge gibt, ist das Problem des Verleihers.
Na dann hast wenigstens Du den Vertrag gelesen....
Dazu muss ich den Vertrag nicht lesen. Andere Regelungen sind schlicht nicht zulässig.
"Für was soll denn gezahlt werden, wenn es keine Aufträge gab.... " Für die dem Vertrag entsprechend angebotene Arbeitszeit. Zur Annahme dieser verpflichtet der Arbeitsvertrag den Arbeitgeber. Keine Aufträge zu haben ist alleine Problem und Risiko des Arbeitgebers. Wer die Gewinne einstreicht trägt auch das Risiko. Ganz einfach und auch ohne Spielraum gesetzlich geregelt. Steht was anderes im Vertrag ist dies schlicht rechtswidrig und damit ungültig.
Mag sein... wie auch immer die Sache mit dem unbezahlten Urlaub im Vertrag geregelt ist... Sich den Vertrag mal durchzulesen, schadet sicherlich nicht.
Was genau sollte da stehen, was eine Nichtzahlung rechtfertigt?