Sofort Notunterkunft möglich?

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Das Ordnungsamt einer Stadt oder Verwaltungsgemeinde verfügt über eine Obdachlosenabteilung.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes können obdachlosen Personen in eine Notunterkunft einweisen. Welche Notunterkunft und wie sie betrieben wird ist oft unterschiedlich.

Manche Städte verfügen über Wohnungen oder Zimmer in Obdachlosenheimen, die über zeitlichen Zuweisung länger genutzt werden dürfen. Andere Städte betreiben nur eine Notunterkunft für die Nachtstunden. Dafür darf die Stadt sogar eine Gebühr verlangen, die früher oder später auch eingefordert wird.

Nach der Zuweisung entscheidet der Hilfeempfänger ob er die angebotene Hilfe annimmt oder nicht. Es gibt kein Wahlrecht und wenn es abgelehnt wird, ist die Verpflichtung der Stadt auch beendet. 

Für einen längeren Zeitraum und nicht als kurzfristige Lösung sollte beim Sozialamt vorgesprochen werden, die einem dann besser helfen können. Auch kann durch Bezug von Leistungen nach dem SGB II Hilfe bei der Kostenübernahme zur Anmietung einer Wohnung möglich durch Übernahme der Kaution als Darlehen bzw. Erstausstattung des Wohnraums.