Sind sich Eheleute gegenüber verpflichtet ihre Finanzen offen zulegen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Gegensatz zur Morlafraktion versuche ich mal die Fragen zu beantworten.

Die Ehefrau möchte nun gerne Klarheit über die finanzielle Lage haben und sozusagen Einblick in die Einnahmen und die Ausgaben bekommen. Hat sie das Recht dazu?

Nein.

Und wie kann sie vorgehen?

Ganz lieb bitten. Mit Scheidung drohen. Spionieren.

Wie kann sie der Tochter helfen?

Da die Tochter volljährig ist, wird sie das wohl selber können. Sie müsste dann den Vater auf Unterhaltszahlung verklagen.

Mimosa 
Fragesteller
 10.03.2014, 11:46

Fakten sind klasse!

Ich glaube, langsam kommt "düstere" Klarheit auf. Vielen Dank!

Mädel, was ihr führt ist keine Ehe! Du solltest dich schnell von deinem Mann trennen! In einer Ehe und auch in einer Beziehung sollte man dem Partner gegenüber offen und ehrlich sein!

BlauesBlut  10.03.2014, 09:32

Ich glaube, sie ist die Tochter. ;-)

Mimosa 
Fragesteller
 10.03.2014, 09:38

Vielen Dank für die Antwort. Leider ist nicht alles so einfach im Leben. Ich wünsche Dir, dass es für Dich es immer einfach sein wird.

de facto ist das ja eine trennung. sie wird bald ganz alleine sein. sie soll zu einem guten anwalt gehen und sich beraten lassen. der zweite weg führt zur rentenversicherung, sie braucht ihr eigene rente.

schwabinggirl  10.03.2014, 09:37

wenn sie im eigentum wohnen, gehört ihr auch die hälfte vom haus!!!

Mimosa 
Fragesteller
 10.03.2014, 09:41
@schwabinggirl

Nein, ihr gehört gar nichts. Kein Grundstück, somit kein Haus. Kein Auto, kein Sparvertrag... Kredit mit unterschrieben: Ja.

Blindi56  10.03.2014, 10:07
@Mimosa

Zugewinngemeinschaft? Dann gehört ihr von allem, was während der Ehe erwirtschaftet wurde, die Hälfte. Im Haus (wenn sie nicht mit als Eigentümer eingetragen ist) hätte sie zumindest Wohnrecht, noch während eines Trennungsjahres. Wenn sie sich trennen würde, müsste er zahlen. Auch wenn sie zusammen leben, muss er sie finanziell unterstützen.

Wenn der Gatte keine Einsicht in seine Einkünfte gewährt und auch kein ausreichendes Haushaltsgeld zur Verfügung stellt, dann stimmt in der Ehe etwas nicht.

Es wäre schade, aber möglicherweise nicht zu vermeiden, wenn die Ehefrau nun rechtliche Schritte unternehmen müsste, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Es gibt keine genauen Vorschriften, wie ein Ehepaar seine Finanzen regelt. Es gibt allerdings, sofern es keinen anders lautenden Ehevertrag gibt, "Zugewinngemeinschaft", was bedeutet, dass alles während der Ehe erwirtschaftete Geld (und die Schulden) beiden zu gleichen Teilen gehören. Daher müssen beide Ehepartner über die Finanzen Bescheid wissen.

Es sit übrigens ncihts Negatives, ein Haushaltsbuch zu führen, damit man selber über seine Unkosten Bescheid weiß. Wenn frau allerdings kein regelmäßiges Haushaltsgeld bekommt, kann sie ja nicht wirtschaften.

Ideal wäre, es sind beide Partner auch Kontoinhaber (oder frau hat wenigstens Vollmacht über das Konto des Mannes in diesem Fall, aber es gibt ja offenbar ein Haushaltskonto), und beide sprechen größere Aussgaben ab. Eine Gesetzt gibts dazu nicht. Für die studierende Tochter unter 25 muss der Vater aber zahlen. Oder das offenlegen, wenn er nicht kanm dann kann sie BaföG beantragen.

Mimosa 
Fragesteller
 10.03.2014, 09:53

Zugewinngemeinschaft, ja. Endfälliger Kredit, Dispo am Ende, keine Ersparnisse, ..

Absprechen, nein.

Ansprechen auch nicht möglich, der Ehemann wird sofort aggressiv, reagiert beleidigt, spricht nicht und siehe oben: Die Frau soll mal sehen, wie Geld in die Kasse kommt... Dazu: Das von der Frau verdiente Geld speiste früher das Haushaltskonto, was natürlich nicht reichte. So war sie immer Gefangene des Kontostandes und hatte selber keinen Handlungsspielraum. Wenn es dann knapp wurde, überwies der Ehemann von seinem Geschäftskonto einen Betrag auf das Haushaltskonto unter Murren. Angeblich müssen immer Steuern und Kredite abbezahlt werden, wofür nie das Geld zu dem Zeitpunkt vorhanden war. Seit einem Jahr genau hat die Frau keine eigen Einkünfte, bemüht sich aber wieder in Arbeit zu kommen. Ohne Arbeit keine Wohnung... ohne Ersparnisse keine Handlungsmöglichkeit, etc.

Blindi56  10.03.2014, 10:05
@Mimosa

Wenn die Frau weder Arbeit hat, noch ALG I bekommt, müsste sie evtl. Hartz 4 beantragen. Dann wäre der Ehemann gezwungen, seine Einkünfte darzulegen.

Das klingt mir aber alles nicht nach einer harmonischen Ehe.

Mimosa 
Fragesteller
 10.03.2014, 11:17
@Blindi56

Ich weiß... es ist alles andere als harmonisch. Die Frau hat zu lange nicht gehandelt...

Bisher hatte es aber alles soweit geklappt, zumal es dem Ehemann wahrscheinlich schon sehr gut gefallen hat, dass die Frau mit ihrem Einkommen die Alltagskosten übernommen hatte und keine großen Ansprüche an Taschengeld, Kleidung, Kosmetik, Reisen, etc. gestellt hatte. Sie immer versucht hat mit dem Kontostand des Gemeinschaftskontos klar zu kommen. Der Ehemann hatte ja sein eigenes Konto und er proklamierte ja immer, dass die Abzahlungen für das Haus und die Steuern sein Geld aufbrauchen würden und er kein Geld hätte.

Nur ist es nun soweit gekommen, dass das "Gemeinschaftskonto" völlig überzogen ist, weil er ganz sporadisch und jetzt gar nichts mehr einzahlt und nun nichts mehr möglich ist... Die EC_Karte wird nicht mehr akzeptiert.

Die Ehefrau vermutet, dass der Gatte sie zwingen will, sich an ihre über 80ig jährige Mutter zu wenden und sich dort Geld zu besorgen... Falls hier einmal der Erbfall eintritt, ist sich die Frau sicher, dass der Ehemann alles versuchen würde, im Falle einer Scheidung, dass die Schulden für das Haus dann von der Ehefrau bezahlt werden müssen. Dazu hat er mal geäußert, dass er sich schon zu helfen wüsste, als im TV über unterhaltspflichtige Ehemänner und Väter berichtet wurde. Hier hat sie auch Angst bei einer Scheidung, dass es ein schrecklicher Rosenkrieg wird und auch die Kinder mit hineingezogen würden.Im Falle einer Scheidung und Zugewinngemeinschaft werden auch die Rentenansprüche auseinander gerechnet; ob die Ansprüche der Frau dann geringer werden, weiß sie auch nicht, nur, dass der Mann durch die Selbstständigkeit, im Gegensatz zu ihr, kaum über 200,-€ kommt. Sie selber durch die Hausfrau und Mutterzeit und immer Teilzeitjobs auch nicht sehr viel Rente bekommen wird, aber etwas mehr Anspruch hat als der Gatte. Wenn davon wegen einer Scheidung Abstriche gemacht würden, sieht das für die Zukunft sehr düster aus.

Die Beweggründe erschließen sich der Ehefrau ja eben nicht. Sie hat natürlich schon versucht darüber zu sprechen, aber sie bekommt keine Antworten nur Vorwürfe und beleidigte und beleidigende Reaktionen. (Hat er eine Freundin? Ist er geizig geworden? Neidisch auf das "tolle" Hausfrauendasein? Ärgerlich, dass die Einkünfte der Frau weggefallen sind?)

Es kommt ihr eben sehr unrealistisch vor, dass bei einem zweistelligen Einkommen, abzüglich der Steuern und Raten nicht genug Geld übrig bleiben soll für die Familie.

Zumal, wie gesagt, der Mann selber, zwar wirklich hart arbeitet, aber ein recht opulentes Leben außerhalb der Familie führt, täglich mittags in Restaurants, Hotels essen geht (er verquatscht sich manchmal, wenn der Freund der jüngeren Tochter da ist, dann gibt er damit an, was für ein tolles Steak er gegessen hat, usw. und außerdem hatte die eine Tochter mal kurz bei ihm gejobbt und war dann mit dabei), Autos hat, High End Hifi Anlage und sich neuerdings auch öfter samstags ohne Kommentar ohne Frühstück bis abends verzieht.

Zumal der Mann früher ca die Hälfte dessen verdiente und jedes Jahr Urlaub gemacht werden konnte...

Die Ehefrau möchte dem Mann aber auch nicht Unrecht tun und ihn beschuldigen. Deswegen möchte sie wissen, wie viel verdient er, welche Ausgaben sind zu tätigen (Raten, Steuern (die Forderungen mit Androhung der Pfändung liegen allerdings im akuten Fall auf dem Tisch, bzw. hier, zahl mal, ich habe das Geld nicht!), und Sonstige Verpflichtungen, wie Versicherungen, Berufshaftpflicht, etc. und wie viel würde dann übrig bleiben?? Der Steuerberater gibt der Ehefrau, trotz Ehefrau sein, z.B. keine Auskunft; er sagt er hat Schweigepflicht.

Deshalb erkundigt sie sich zunächst hier im Forum.

AanAllein  10.03.2014, 11:27
"Zugewinngemeinschaft", was bedeutet, dass alles während der Ehe erwirtschaftete Geld (und die Schulden) beiden zu gleichen Teilen gehören.

Das ist schlichtweg falsch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft

Mimosa 
Fragesteller
 10.03.2014, 11:43
@AanAllein

Danke, sehr interessant!

Tja, die Frau ist wirklich ein bisschen blöd... Kredite mit unterschrieben, Gemeinschaftskonto mit vielen Tausend € im Minus, neue Konten, Sparverträge, hat er ab einem Zeitpunkt auf seinem Namen eröffnet das Grundstück war sein Erbe das Haus und alles hat die Frau seit Anbeginn mit abbezahlt, Die Autos hat die Frau gekauft von ihrem Erbe, aber aus steuerlichen Gründen, wurde ihr erklärt, müssen sie auf den Namen des Gatten laufen und der Gatte hält nun sein Portemonnaie fest in der Hand...

Blindi56  10.03.2014, 14:14
@AanAllein

..., "das während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn) zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt".

Im Fall einer Trennung. Bei Zusammenleben geht man davon aus, dass geteilt wird. Das es kein Gesetz dazu gibt, hatte ich geschrieben.

Eine nicht arbeitende Ehefrau und Kinde rmüssen ja abgesichert sein.

Blindi56  10.03.2014, 14:17
@Mimosa

Da hilft nur, zum Anwalt zu gehen, oder wirklich Hartz 4 beantragen, bzw. zum Sozialamt.

AanAllein  10.03.2014, 14:40
@Blindi56

Ich zitiere mal kurz den relevanten Teil:

"Der Begriff Zugewinngemeinschaft bedeutet weder, dass alle während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten oder Lebenspartner werden, noch, dass erworbenes Vermögen beiden Ehepartnern automatisch zur Hälfte gehört."

Insofern ist das hier

Zugewinngemeinschaft", was bedeutet, dass alles während der Ehe erwirtschaftete Geld (und die Schulden) beiden zu gleichen Teilen gehören.

immer noch falsch.

Bei Zusammenleben geht man davon aus, dass geteilt wird.

Wer geht davon aus? Ihr Mann offensichtlich nicht.

Das es kein Gesetz dazu gibt, hatte ich geschrieben.

Nein, du schriebst, dass es kein Gesetz gäbe, dass beide gemeinsam Kontoinhaber wären und grössere Ausgabe gemeinsam absprächen.