Sind ortspolizeiliche Ruhezeiten auch für einen Gewerbebetrieb gültig?
Hi - Vielleicht kennt sich jemand mit Ruhezeiten im Wohngebiet aus? Neben uns ist ein Gewerbebetrieb. Dieser Betrieb besteht bei einem Lieferanten auf tägliche Zustellung um ca. 6 Uhr, manchmal auch früher. Die Ware soll vor Arbeitsbeginn angeliefert sein. Wir wurden heute, wie so oft, geweckt, weil der LKW zuerst mit lautem Rückwärtston (fast 80 DB hat alleine dieser Ton) zum Abladeplatz gefahren ist und dann die Rampe betätigt hat und sehr viele Waren mittels Hubwagen abgeladen wurden. Diese Firma behauptet, sie dürfe bei uns im Wohngebiet ab 6 Uhr Waren zustellen und da dürfe sie so laut wie notwendig sein. Es gibt kein Gewerbegebiet, diese Firma ist nur hier im Wohngebiet, weil ganz früher einmal ein kleiner Gewerbebetrieb in dem Gebäude war. Die jetzige GmbH wurde immer größer. Einige Anrainer sind der Meinung, die Firma wäre legal nie hier her gekommen, auch ein Anwalt hat das einmal gemeint. Von der Gemeinde ist dazu keine Auskunft zu bekommen, der Volksanwalt hätte es versucht. Um ca. 7 Uhr treffen dann die einzelnen Firmenmitarbeiter mit über 10 LKW ein, dann werden die angelieferten Waren sehr laut einzeln, nicht auf der Palette, verräumt, praktisch in die Garage geworfen usw.. und die Mitarbeiterfahrzeuge werden danach ebenfalls beladen. Ich hätte dazu schon einmal bei der BH nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass es die Lieferanten zu unterlassen haben, den Motor laufen zu lassen. Das konnten wir dann teilweise durchsetzen, teilweise laufen die Motoren bei der Zustellung noch immer. Dann habe ich gefragt, welche Zeiten es für Anrainer gibt, an die sich Lieferanten halten müssten. Antwort: gar keine, es dürfe 24 Stunden zugestellt werden. Weiters wurde mir gesagt, dass es für neuere Betriebe Auflagen gibt, für ältere allerdings nicht. Ich wollte jetzt fragen, wie das mit den ortspolizeilichen Ruhezeiten zu vereinbaren ist, dass wir feste Ruhezeiten vorgeschrieben bekommen haben, ein Betrieb sich anscheinend aber nicht daran zu halten hat? Hier sind unsere Ruhezeiten, ich habe sie von der Gemeindeseite kopiert: "Die Gemeinde weist aufgrund zunehmender Beschwerden darauf hin, dass die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten (vor allem Motorrasenmäher, Motorsägen, Musikwiedergabegeräte über Zimmerlautstärke udgl.) im gesamten Gemeindegebiet verboten ist, in der Zeit zwischen 20.00–08.00 Uhr, und von 12.30–14.00 Uhr, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen bei Benützung von Rundfunk-, Fernseh- und Tonwiedergabegeräten im Freien darf die Lautstärke dieser Apparate nicht größer sein, als unter dem Begriff »Zimmerlautstärke« allgemein verstanden wird. (Ausgenommen davon sind anmeldepflichtige Veranstaltungen). Alle BürgerInnen werden aufgefordert, diese Ruhezeiten im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders einzuhalten." Kann es wirklich so sein, dass ein Gewerbebetrieb im Wohngebiet 24 Stunden beliefert werden darf und wir Anrainer uns selbst aber an die ortspolizeilichen Ruhezeiten zu halten haben? Danke
3 Antworten
dann informiere dich einmal über das Gewerbeamt.
die sind leider nicht sehr freundlich - ich habe jetzt bei meinem Rechtsanwalt angefragt.
Ja, das ist möglich. Und zwar sowohl in D als auch in A (was hier wohl der Fall sein dürfte, wenn ich Begriffe wie "ortspolizeilich" und "Volksanwalt" lese :-) ).
Es gibt kein Gewerbegebiet, diese Firma ist nur hier im Wohngebiet, weil ganz früher einmal ein kleiner Gewerbebetrieb in dem Gebäude war.
Das bedeutet schlicht, dass es zu einem früheren Zeitpunkt kein reines Wohngebiet war. Und wenn die Genehmigung für den Gewerbebetrieb vor Ort zum Zeitpunkt der Erteilung rechtskonform war, besteht hier in der Tat Rechts- respektive Vertrauensschutz, selbst wenn sich zwischenzeitlich die Lärmgrenzwerte bzw. die Rahmenbedingungen geändert haben sollten.
Einige Anrainer sind der Meinung, die Firma wäre legal nie hier her gekommen, auch ein Anwalt hat das einmal gemeint.
Meinen kann man viel. Das gilt auch für Anwälte. Entscheidend ist alleine die Rechtslage, und die zu bewerten obliegt alleine der Justiz, und hier nur auf dem Klageweg.
Kann es wirklich so sein, dass ein Gewerbebetrieb im Wohngebiet 24 Stunden beliefert werden darf und wir Anrainer uns selbst aber an die ortspolizeilichen Ruhezeiten zu halten haben?
Ja. Dazu muss man gar nicht so ins Extrem gehen. Unterschiede finden sich hier zuhauf, weswegen z.B. ein Handwerker von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr ungehindert von etwaigen Auflagen für private nichtgewerbliche Arbeiten durchgehend auch lärmintensive Tätigkeiten durchführen kann, ohne eine Sondergenehmigung zu benötigen.
es stimmt - ich bin aus Österreich :) bei uns gibt es ein Gesetz, das besagt dass kleine, nicht störende Handwerksbetriebe im Wohngebiet sein dürfen. Das war also immer schon ein Wohngebiet. es wurde halt aus einem Minibetrieb eine GmbH. die GmbH fängt ja auch um 7 Uhr zu arbeiten an, laut ortspolizeilicher Verordnung wäre bis 8 Uhr Nachtruhe. ich glaube, dass hier das Gewerberecht gültig ist und die ortspolizeiliche Verordnung nicht gilt, aber keine Ahnung. das Gewerberecht ist für Anrainer weit schlechter, da haben wir schon einmal Erfahrung gemacht. Es wird dann der durchschnittliche Lärmpegel innerhalb einer Stunde gemessen und dann kommt man mit einer Anlieferung um 6 Uhr nicht drüber. Allerdings dürfen wir Gemeindebürger in der Nacht nicht lärmen. Für den Betrieb gelten also andere Gesetze, wenn ich mit meiner Annahme richtig liege. ich bedanke mich für die Auskunft.
zweifelhaft, daß es ein ausgewiesenes wohngebiet ist. wahrscheinlich handeltes sich um ein mischgebiet und gewerbetreibende zugelassen, mitsamt dem notwendigen belästigungen,die anfallen um den betrieb aufrecht zu erhalten.
es ist zu 100 % ein ausgewiesenes, reines Wohngebiet. das wird mir immer wieder nicht geglaubt, aber es ist kein Mischgebiet laut Flächenwidmungsplan. bei uns in Ö gibt es einige Ausnahmeregeln, wann Betriebe im Wohngebiet sein dürfen. kleine, nicht störende Handwerksbetriebe sind erlaubt. und das war früher ein kleiner Elektrobetrieb, der inzwischen zu einer GmbH wurde.