Sind Einnahmen aus Hobbies auch Nebentätigkeiten als Beamter?

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Ehrlich gesagt fällt mir keine Nebentätigkeit ein, die "Gewinn" erzielt und die nicht genehmigungspflichtig wäre. Das ergibt sich aus dem (Landes)beamtengesetz deines Bundeslandes, wobei mir jetzt die 20/40 Regel aus NRW nicht bekannt ist. Aber genehmigungspflichtig ist das natürlich schon vorher.

Und ich frage mich auch schon seit vielen Jahren, wieso das bei Abgeordneten nicht gilt. Da sie die Gesetze selbst machen wäre es doch sehr arg, hier einen Zusammenhang zu vermuten, oder?

Das treibt natürlich besondere Blüten, insbesondere durch wirtschaftlichen Filz. Man muss nur mal in die Parlamente schauen und die Zahl der Anwesenden schätzen...

Alles was du machst das den Zweck hat gewinne zu erzielen und nicht einmalig ist braucht eine Gewerbeanmeldung.

Ausnahme sind Freiberufler was bei dir nicht passen sollte.

Somit bist du verpflichtet ein Unternehmen an zu melden und musst dementsprechend deine einnahmen (und idealserweise auch die Ausgaben) bei der Jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt melden.

Mit dem Beamtenrecht kenne ich mich nicht so aus aber wenn es so eine Arbeits/Verdienstregel gibt dann fallen da einnahmen aus einem eigenen Gewerbe selbstverständlich rein. Und das Gewerbe musst du ja anmelden um dich nicht strafbar zu machen was dich deinen sonst unkündbaren Job kosten kann.

Das wäre ein Preisgeld welches nicht darein zählen dürfte.
Ein verpflichtungsvertrag für ein Verein wäre natürlich wieder was anderes.