Sind Einkünfte aus der Tätigkeit als Promoter & Merchandiser als gewerblich oder freiberuflich?

4 Antworten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da Du die Katalogberufe nicht aufgelistet haben möchtest, gehe ich davon aus, daß Du diese kennst. Und stand Deine Tätigkeit dabei? Nö, also Anlage G in der ESt-Erkl. LG Pollo

Ist gewerblich. Freiberuflich wäre es nur, wenn es sich z.B. um reine Beratungsdienstleistungen gehandelt hätte. Da ihr aber Vermittlungsprovisionen erhalten habt, werdet ihr m.E. korrekterweise als Gewerbebetrieb eingestuft.

Das ist richtig. Warst du etwa ohen Gewerbeschein unterwegs? Auweia! Sei froh, dass du da nichts eingefangen hast.

Ein Gewerbeschein für Promotion kostet bei uns 25€. Wenn du das weiter machst, hol dir besser einen.

Ansonsten hilft dir ein Steuerberater weiter.

Hallo.

Du bist als Promoter gewerblich tätig. Entsprechend musst Du bei Umsätzen über der Freigrenze Gewerbesteuer abführen.

Wenn Du nur für einen Arbeitgeber tätig bist, und dieser Dir gegenüber weisungsbefugt ist, könnte das Finanzamt auch eine Scheinselbstständigkeit annehmen. Dies hätte zur Folge das Euer Auftraggeber für Euch auch noch Sozialbeiträge abführen müsste. Diese Einstufung kommt in letzter Zeit immer häufiger vor.

Freiberuflich tätig bist du eben dann, UND NUR DANN, wenn Du einem der Katalogberufe aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nachgehst.