Sind die Steuervorauszahlungen als Ausgaben steuerlich absetzbar?
Sind die Steuervorauszahlungen als Ausgaben steuerlich absetzbar?
D.h. wenn ich nun 2000€ im Voraus ans Finanzamt leisten würde, kann ich diese 2000€ als Ausgabe geltend machen und dadurch mein zu versteuerndes Einkommen um 2000€ reduzieren?
Werden solche gewissenhafte Steuerzahler vom Finanzamt belohnt?
(P.S. schließlich habe ich das Geld nicht mehr in der Tasche, sondern das Geld in das Begleichen meiner künftigen Schulden investiert)
4 Antworten
Natürlich nicht.
Der Arbeitnehmer kann auch die Lohnsteuer nicht von der Einkommensteuer abziehen. Es ist einfach eine Vorauszahlung auf die letztendliche Steuerschuld.
Wenn es zu viel war gibts was zurück, wenn es zu wenig war gibts halt eine Nachzahlung.
Wenn du 2000 Euro voraus ans Finanzamt bezahlst (für, sagen wir, das Jahr 2017) musst du logischerweise später 2000 Euro weniger für 2017 an Steuern (nach)bezahlen.
Ist ja logisch. Das ist der Sinn einer Vorauszahlung.
Die Vorauszahlungen werden lediglich auf Deine zu erwartende Steuerschuld angerechnet......
Nein du bekommst keine Belohnung;-) Es wird lediglich gegenverrechnet.