Sind die Kündigungsbedingungen von single.de von freenet ungültig?

3 Antworten

Ein Bezahlabo erfordert in der Regel immer eine schriftliche Kündigung mit einer angemessenen Kündigungsfrist.

Wenn du die AGBs nicht durchgelesen hast dann ist das rein deine Schuld und nicht die von freenet und wenn du deinen Account einfach löschst dann hinderst du freenet an der erfüllung des Vertrages und nicht freenet verweigert die Erfüllung.

Das Recht scheint eindeutig auf der Seite von freenet zu sein. Freenet kann so lange eine Forderung stellen bis eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung vorliegt.

Freenet verlangt eine schriftliche Kündigung für die Beendigung eines Premium-Abos.

So ist es bei kommerziellen Diensten üblich. Auch die AGB dürften dies explizit so vorsehen.

Eine Account-Löschung genügt Freenet nicht.

Muss es auch nicht.

Mit der Accountlöschung verliert man aber jede Möglichkeit, den Service zu nutzen, man wird auch nicht zu einer wiederherstellung aufgerufen oder ähnlichem.

Ob Du Dienste, für die Du bezahlst, aktiv nutzt oder nicht, ist Dir überlassen. Solange der Vertragspartner die Dienste bereitstellt und somit seinen Teil des Vertrages erfüllt, bist Du auch zur Zahlung der Dienste verpflichtet, solange der Vertrag nicht rechstwirksam gekündigt und beendet wurde.

Freenet schickt freudig weiter Rechnungen, selbst wenn der Account vor Jahren gelöscht wurde.

Es läge an Dir, den Account wiederherstellen zu lassen.

Sind diese Forderungen ungültig, weil ein Vertrag eine Gegenleistung beinhalten muss?

Die Leistung wird erbracht, nur nicht abgerufen. Dein Pech.

Die Frage ist, ob die Firma die Leistungen tatsächlich nicht erbringt, oder ob Du sie lediglich nicht abrufen kannst!!!