Sex mit minderjähriger anzeige?

15 Antworten

... Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar...

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

Woher ich das weiß:Recherche
MaxiImTaxi  13.08.2020, 20:21

Ist das alter nicht 14-21 und dann 21+?

IanGaepit  13.08.2020, 20:32
@MaxiImTaxi

Bei Personen unter 16 Jahren, die eine sexuelle Beziehung zu einer Person über 21 pflegen kann im Nachhinein ein Fehlen der "sexuellen Selbstbestimmung" festgestellt werden. Dies findet durch einen gerichtlich bestellen Gutachter statt. Im Fallen von Personen über 16 gelten ggf. nur noch Beschränkungen im Bezug auf Prostitution, oder wenn die Person unter 18 Schutzbefohlener des Älteren ist.

Deine Freundin explodiert vor neid und Eifersucht.

Ja hat Folgen für ihn, wenn er angezeigt wird. Allerdings musst du dich voll in die Waagschale werfen wenn du das nicht willst.

Wenns kommt dann kommts aber der Richter muss dann schon sehen, dass er dir nicht geschadet hat oder dich ausgenutzt hat.

Es geht dabei um Verführung von Minderjährigen. Es ist eine echte Straftat, denn als Erwachsener kann man Kinder und Pubertierenden hin und her manipulieren wie man will.

Aber aus genau diesen Grund ist alles unter 16 gesperrt, sobald man volljährig ist. Ich glaub auch, dass du bock auf ihn hattest aber er hat das Problem jetzt dafür, dass er dir nicht rechtzeirig ein Brett gegeben hat.

TheJudgement  13.08.2020, 20:59

"Verführung" (§ 182 StGB) wurde jüngst, nämlich 1994, in "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" umbenannt. 😜

Das ist aber sowieso die falsche Hausnummer, da eine 13-Jährige ein Kind ist (vgl. Legaldefinition in § 176 Abs. 1 StGB)

Rechtlich kommt bei vollzogenem Beischlaf mit einer 13-Jährigen durch/mit einem 18-Jährigen ein Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes i.S.v. §§ 176, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB in Betracht - das ist ein Verbrechenstatbestand, androhte Mindeststrafe nicht unter 2 Jahren.

Ansonsten ist deine Antwort in Bezug auf "unter 16" und "volljährig" schlicht falsch, siehe § 182 Abs 3 StGB ... ;-)

0000A0000  13.08.2020, 21:38
@TheJudgement

Hey danke man. Jetzt muss ich nicht suchen. 😊

Dass das mit der 16 Jahrigen nicht Gesetzeskonform ist war mir aber auch klar, es war daher auf die Praxis bezogen. Gilt aber eh nur in dem Alterbereich, danach ist 18 das ultimative Limit.

TheJudgement  14.08.2020, 14:59
@0000A0000

Gerne... 😃

Naja, grundsätzlich können - sofern nicht eine etwaige, subjektiv gegenüber dem über 21-Jährigen vorhandene Unreife ("fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung") von diesem ausgenutzt wird - auch 14-Jährige mit deutlich älteren d.h. ohne Altersgrenze nach oben hin - verkehren. Gerade das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung gegenüber des individuellen, über 21-jährigen Partners muss festgestellt werden, nicht das Vorhandensein. Darüber hinaus muss auch ein Ausnutzen dieser altersbedingten fehlenden Fähigkeit vorliegen, wenn sie denn fehlt.

Guten Tag

Deshalb vertraue keinem Menschen, tu ich auch nicht.

Aber da steht Aussage, gegen aussage. Wo er glück haben könnte

Ja er würde belangt werden, wenn es zum Strafverfahren kommt.

Farbmausfelle 
Fragesteller
 13.08.2020, 20:26

Hallo:)

Naja,bei ihr dachte ich wirklich ich könnte mich auf sie verlassen,da wir wirklich sehr eng befreundet waren,seit fast 4 Jahren..

Wenn wir es beide abstreiten,würde das irgendwie nachgewiesen werden können?

Beweise hat sie-(soweit ich weiß.)Keine

LG

HayalBlue  13.08.2020, 20:27
@Farbmausfelle

Nachweisen jaein. Kommt drauf an, was bei euch zu holen gibt.

Chatverläufe usw.

Farbmausfelle 
Fragesteller
 13.08.2020, 20:34
@HayalBlue

Ich hatte es ihr übers Telefon erzählt,das Gespräch aufgenommen zu habe traue ich ihr ehrlicherweise aber nicht zu.

HayalBlue  13.08.2020, 20:35
@Farbmausfelle

ich meinte damit, ob man verläufe von dir und dem jungen mann findet.

Farbmausfelle 
Fragesteller
 13.08.2020, 20:41
@HayalBlue

Nein,gibt es nicht.

Deine Freundin kann ihn gar nicht anzeigen. Sie nimmt sich ganz schön viel heraus.

Da Du noch nicht 14 bist, könnte Deinem Freund eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.

TheJudgement  13.08.2020, 21:05

Warum sollte sie das nicht anzeigen können?!

beangato  13.08.2020, 21:14
@TheJudgement

Weil sie das nur vom Hörensagen kennt ...

TheJudgement  13.08.2020, 21:38
@beangato

Na und? Anzeigen kann man alles und jeden. Zeugen vom Hörensagen sind nach ständiger Rechtsprechung ein auch im Strafprozess zulässiges Beweismittel (BGHSt 33 ,178 <181> ; 36, 159 <160>; BGH StV 2016, 775).

Vor allem, wenn's um eine etwaige, schwere Sexualstraftat geht, werden die Strafverfolgungsbehörden ermitteln - und wer weiß wie sehr die FS bei ihren Erzählungen ins Detail gegangen ist, sodass es auch objektive, nachprüfbare Angaben gibt, von denen die Freundin weiß.