Seniorenbedarf von der Krankenkasse erstatten lassen: Wie funktioniert das?

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Hallo,

Die Hilfsmittel müssen vom Arzt verordnet werden, mit dem Rezept geht man zum Sanitätshaus und bekommt das entsprechende Hilfsmittel Rezeptgebühr max. 10,-- €

Auch Haltegriffe fürs Bad, WC-Sitzerhöhung etc. bekommt man auf diese Weise. Sind wegen der Blasenschwäche Einlagen bzw. Windeln nötig, können diese auch verordnet werden.

Rollator und Toilettenstuhl sind erstattungsfähige Hilfsmittel. Nur im Nachinein gibt es normalerweise kein Geld. Aber einen Versuch ist es Wert....

Nicht erstattungsfähig sind Hilfsmittel des tägl. Bedarfs wie z.B. ein spezielles Besteck (verdickte Griffe), Frühstücksbrett mit Anschlag, Großtastentelefon etc.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Brezel14  30.11.2013, 14:02

Danke für den Stern.....

Alles Liebe

Eine NACHTRÄGLICHE Finanzierung zu beantragen, ist schon verkehrt: Sowas muß i.d.R. VORHER passieren\eingeleitet werden. Die ärztliche Verordnung wird dem Sanitätshaus, was die Versorgung vornehmen soll, vorgelegt, und DIE kümmern sich dann darum. So kann man einfach abwarten, was passiert und ggflls. Widerspruch einlegen.

Um Hilfsmittel oder auch eine Erstattung zu bekommen ist eine Bescheinigung des Arztes erforderlich. Die reicht man bei der zuständigen Krankenkasse ein und werden in der Regel auch bewilligt. Nur du bestimmst nicht den Versorger. Das geht von Inkontinenzvorlagen bis hin zum sogenannten Toilettenstuhl. Die Kasse bestimmt den Hilfsmittelversorger. Ob du privat gekaufte Sachen erstattet bekommst liegt im Ermessen der Krankenkasse. Ob eine Pflegestufe für die Mutter infrage kommt entscheidet der MdK nach Antragstellung nach Begutachtung.

"nachträglich" ist alles mist, aber versuch macht klug. für menschen dieses alters, in dem ja häufig irgendwelcher hilfsmittelbedarf besteht, wäre es wohl ganz sinnvoll eine "pflegestufe" zu beantragen: dazu kann man formlos bei der krankenkasse einen antrag auf "leistungen aus der pflegeversicherung" zu stellen. wenn also z.b. "familienintern" viel geholfen werden muß, weil der\die betreffende nicht mehr vollständig in der lage ist, sein leben allein zu meistern, können dadurch fahrkosten und andere aufwendungen der helfenden bezahlt bzw. ausgeglichen werden. wenn der medizinische dienst der krankenkassen durch einen gutachter eine pflegestufe festgestellt hat(eins bis drei) erhält der\die pflegebedürftige monatlich einen gewissen geldbetrag aus dem solche notwendigen hilfeleistungen bezahlt werden können.

Diese Sachen kann ihr der Hausarzt verschreiben, dann übernimmt die Kasse einen Teil der Kosten oder die Gesamtsumme. Hat deine Mutter schon eine Pflegestufe? Bei Gehbbehinderung und Inkontinenz könnte das schon für Pflegestufe 1 reichen. Dann kann sie allerklei Hilfe von der Pflegekasse bekommen.