Selber Strom von den Stadtwerken abstellen lassen...möglich?!

8 Antworten

Was leider aus deiner Beschreibung leider nicht hervor geht & was eine wichtige Rolle spielt ist, ob du die Schlüssel der Wohnung bereit abgegeben hast.

Dem Lieferanten kann es egal sein, ob du aus der Wohnung ausgezogen bist oder nicht. Solange du Zugang zu der Wohnung hast und somit auch theoretisch Strom beziehen kannst, fällst du als Nutzer nicht raus.

Natürlich ist es ärgerlich für dich, jedoch sieht dass das Netznutzungsrecht vor.

Bei WG's müssen solche Kosten im Innenverhältnis geklärt werden, selbst wenn beim Lieferanten beide Personen gemeldet sind. Eine Trennung von 50%-50% gibt es nicht.

Deine einzige Möglichkeit ist, dass du im nachhinein die Forderung prozentuall durch einen Rechtsanwalt geltend machst.

Der Zähler kann theoretisch nur durch den Vermieter gesperrt werden. Unglücklicherweise ist er hierzu nicht befugt, solange Mieter vorhanden sind - Mietrückstände stellen keinen Grund da!

Es ist vielleicht nicht das was du lesen möchtest, jedoch sieht so die Rechtslage aus.

Die Stadwerke sind da an sehr strenge Regeln gebunden. (z.B. mehrmals mit Fristsetzung kündigen) Und damit sie nicht selber in Schwierigkeiten geraten werden sie die auch einhalten müssen. Ausserdem haben sie ja keinen Grund den Strom abzustellen, sie bekommen ja ihre Zahlungen. Von wem ist denen nämlich egal.

An Deiner Stelle würde ich den Wohnsitz noch heute ummelden (wenn Du es noch icht gemacht hast), bei den Stadtwerken alles erklären. (Natürlich schriftlich!) Und dann nicht mehr überweisen.

Solange Du dort angemeldet bist musst Du natürlich auch zahlen.

Kanini  19.09.2014, 05:25

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich aus meiner Wohnung in der XY Straße ausgezogen bin. Eine Ummeldung des Einwohnermeldeamtes und meine Kündigung der Mietwohnung lege ich in Kopie bei.

Mein bisheriger Mitbewohner Herr Harry Klein wird weiterhin die Wohnung beziehen und daher ab 1.9. auch die Stromkosten übernehmen.

Der Stromzähler 27329487256 hat am heutigen Tag einen Zählerstand von 84652836. Die Abschlussrechnung bitte ich baldestmöglich an meine neue Adresse Hollywoodstraße 99 in 45678 Buxtehude zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Kanini  19.09.2014, 05:28
@Kanini

(Kundennummer muss auch noch mit rein, fällt mir gerade ein.)

Bei den Stadtwerken (Netzbetreiber) bin ich (anscheinend) angemeldet.

Also entweder Stadtwerk als Stromlieferant oder Netzbetreiber. Beides in einem geht nicht.

Als Mieter kannst Du nicht einfach den Strom abschalten lassen. Aber, da du ausgezogen bist und kein Strom mehr nutzt und dein Mitbewohner noch Nutzer ist, kannst Du Dich bei Deinem Stromlieferant abmelden und mitteilen, dass Dein Mitbewohner den Strom entnimmt. Normalerweise wirst Du dann ab- und er angemeldet. Damit bist Du raus.

für WGs und untervermietungen gelten spezielle kündigungsbedingungen. unter anderem dass man sich als wohnungseigentümer oder hauptmieter nicht mit remitenten Untermietern rumärgern muss...

was das freiwillig abstellen lassen angeht, frag bitte mal bei den stadtwerken nach, oder rede mal mit einem elektriker... vielleicht hilft dir da jemand...

lg, Anna

Nach deiner Kündigung des Versorgungsvertrages mit den Stadtwerken wird der Strom nicht abgeschaltet sondern der Verbrauch dem Vermieter mit dem Grundversorgungstarif berechnet. Damit wird der säumige verbleibende Mitbewohner Schuldner der Vermieters. Du hingegen musst deinem ehemaligen Mitbewohner die Kündigung des Vertrages offen legen und auf den Vermieter als Gläubiger hinweisen. Gleichzeitig solltest du das innerte Vertragsverhältnis aufgrund von unbezahlten Stromverbrauchskosten gegenüber dem Mitbewohner außerordentlich und fristlos kündigen. Alles schriftlich belegen und unter Zeugen oder mittels Zählerfotografie den Zählerstand am Tag der Kündigung nachweisen. Als Zustellungsart "Bezeugter Briefeinwurf" an alle Beteiligten verwenden.