Selber fristgerecht kündigen wegen Mobbing

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Bei eigener - egal ob fristgerechter oder fristloser - Kündigung musst du immer mit einer Sperrfrist für das Arbeitslosengeld rechnen - auch wenn deine Psychologin etwas anderes behauptet. Generell sollte bei Mobbing am Arbeitsplatz versucht werden, eine räumliche Trennung der Beteiligten - möglichst eine andere Filiale oder Niederlassung - zu erreichen. Wenn das Mobbing von der Chefsekretärin ausgeht ist es "Bossing" - also Mobbing von oben nach unten. Insofern wäre auch die Entscheidung des LAG Thüringen - Entscheidung vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 - von Bedeutung. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- oder Freiheitssphäre zu verletzen, diese vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte, auf die er einen Einfluss hat, zu schützen, einen menschengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmerpersönlichkeit zu fördern. Zur Einhaltung dieser Pflichten kann der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird." Bei einer neuen Arbeitsstelle - Vorstellungsgespräch - solltest du immer ehrlich angeben, warum du deine letzte Arbeitsstelle verlassen hast. Du riskierst sonst einen fristlosen Kündigungsgrund wegen falscher Angaben bei der Bewerbung. Du musst dich dafür auch nicht schämen; gute Personalchefs kennen die Situation auf dem Arbeitsmarkt und können auch mit dem Thema Mobbing umgehen. Hier noch ein paar Mobbing Beratungsstellen: Katholische Arbeitnehmerbewegung, Diözesan-Arbeitsseelsorge, in größeren Städten gibt es bei der Stadtverwaltung Gleichstellungsbeauftragte oder auch ein Amt für Industrie- und Sozialarbeit, Beratungsstellen bei den Gewerkschaften, Selbsthilfezentren, Initiative Neue Qualität der Arbeit von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

kaputt65 
Fragesteller
 15.06.2010, 15:50

Hallo ElAries,

herzlichen Dank für Deine Antwort :-) Problem ist, dass es keine räumliche Trennung geben kann. Ich arbeite in einem Krankenhaus, bin dort in der Ambulanz im Büro und zuständig für die Patientenaufnahme und Terminvergabe für 8 Ärzte ! Dieses enorme Arbeitspensum schafft man einfach nicht, wenn die Kolleginnen einem die Hilfe verweigern. Ich kann auch in kein anderes Büro versetzt werden (möchte das auch gar nicht, denn dort geht es genauso zu). Ich möchte einfach nur kündigen, die Sache abhaken und mir so bald wie möglich was Neues suchen. Bin mittlerweile schon soweit, dass ich wirklich jeden anderen Job annehmen würde, nur um nicht arbeitslos zu werden. Ich weiß, dass meine Ansicht vielen nicht einleuchten wird, aber ich habe nicht die Kraft zu "kämpfen" und auch keine Lust dazu. Würde ich jetzt kündigen, könnte ich ab 01.08. wieder Arbeit annehmen, bis dahin wäre ich krank geschrieben. Meine Psychologin ist speziell auf Mobbing-Opfer spezialisiert und sie hat mir versichert, dass das Arbeitsamt keine Schwierigkeiten machen wird !! (Wäre natürlich ne Katastrophe für mich).

pjwolff  22.06.2010, 20:29

Hallo Kaputt65, die Antwort von ElAries ist falsch. Du kannst jederzeit wegen Krankheit selbst kündigen und erhältst KEINE Sperrfrist. Wichtig ist nur, dass dein Arzt beiliegendes Formular des Arbeitsamtes ausstellt. Rechtsbeistand für Sozialversicherung in Rente. Wenn das Formular nicht ankommt. Es ist das Formular des Arbeitsamtes: ÄD32-BA-SH 541-01/07. Dein Arzt erhält hierfür vom Arbeitsamt 20,99 EURO plus MwSt. Ansonsten würde ich dir raten, einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht zu bemühen.

ElAries  25.06.2010, 11:08
@pjwolff

HJallo piwolff,Weso soll meine Antwort falsch sein? Schau dir mal § 144 SGB III näher an!

autosternchen7  04.01.2015, 18:29
@pjwolff

Hallo Ihr Lieben, ich bin neu hier und wieß nicht wie aktuell hier alles noch betrieben wird? Also ich bin in einer ähnlichen Situation leider, kann aber das genannte Formular nirgends irgendwo finden, auch nicht auf den Seiten des Arbeitsamtes --leider! Hat irgendjemand bitte einen Tipp wo ich dieses Formular für den Arzt finden und bekommen kann bitte? Vielen Dank!!!

pjwolff  22.06.2010, 20:30

Hallo Kaputt65, die Antwort von ElAries ist falsch. Du kannst jederzeit wegen Krankheit selbst kündigen und erhältst KEINE Sperrfrist. Wichtig ist nur, dass dein Arzt beiliegendes Formular des Arbeitsamtes ausstellt. Rechtsbeistand für Sozialversicherung in Rente. Wenn das Formular nicht ankommt. Es ist das Formular des Arbeitsamtes: ÄD32-BA-SH 541-01/07. Dein Arzt erhält hierfür vom Arbeitsamt 20,99 EURO plus MwSt. Ansonsten würde ich dir raten, einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht zu bemühen.

Trotzdem - alles in Ruhe abwägen, nichts überstürzen. Wie gesagt, durch das Krankengeld bist du erstmal finanziell abgesichert. Grundsätzlich musst auch du als Arbeitnehmer die Mindestkündigungsfrist = vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB) - einhalten. Ich kannn nachvollziehen, dass du diesen Arbeitsplatz nie wieder in deinem Leben sehen willst, aber durch eine Kündigung deinerseits wird das Arbeitsamt vermutlich eine "Sperrzeit" verhängen, außer du kannst nachweisen, dass deine Kündigung "nicht durch ein versicherungswidriges Verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, erfolgt ist" (ich glaube das meint deine Psychologin) - sieh dir hierzu mal § 144 Abs. 1 SGB III an http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/144.html

Hallo Kaputt65, die Antwort von ElAries ist falsch. Du kannst jederzeit wegen Krankheit selbst kündigen und erhälst KEINE Sperrfrist. Wichtig ist nur, dass dein Arzt beiliegendes Formular des Arbeitsamtes ausstellt. Rechtsbeistand für Sozialversicherung in Rente. Wenn das Formular nicht ankommt. Es ist das Formular des Arbeitsamtes: ÄD32-BA-SH 541-01/07. Dein Arzt erhält hierfür vom Arbeitsamt 20,99 EURO plus MwSt. Ansonsten würde ich dir raten, einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht zu bemühen.

ElAries  25.06.2010, 11:28

Hallo kaputt65 - diesen Rat würde ich nicht unbedingt befolgen - Fachanwälte kosten nur Geld und wenn du in dieser Firma nicht mehr arbeiten willst, ist das nur rausgeworfenes Geld. Solltest du wirklich eine anwaltschaftliche Vertretung benötigen, wende dich lieber an den Sozialverband VdK Deutschland http://www.vdk.de

bevor du kündigst würde ich mich an deiner stelle beim chef beschweren und versuchen die kolegen rauszuekeln wen du hilfe brauchst ich habe ne menge tips auf lager

kaputt65 
Fragesteller
 15.06.2010, 12:42

Hallo,

das wird nie klappen, denn eine davon ist die Chefsekretärin und die macht ihre Arbeit (leider !) gut. Ausserdem habe ich NULL Aussicht auf Besserung der Situation, weil - selbst wenn die ne Abmahnung oder sowas in der Art bekommen - mich dann doppelt als Sündenbock hernehmen werden. Und Chefin und Chef kriegen das nicht mit, die sind nicht in den Büros. Ich bin denen quasi "ausgeliefert".

ElAries  15.06.2010, 14:22

Denkst du, es ist hilfreich aus einem Gemobbten einen Mobber zu machen??? Hast wohl selbst schon genügend andere Kollegen/-innen "rausgemobbt"??

Nein, im Normallfall hat das keine rechtlichen Konzequenzen.