Seid 6 Monaten AU, Nach Reha Arbeitsunfähig, bis zu 6 Stunden Arbeitsfähig, wie wirkt sich das Ergebnis beim Antrag einer befristeten Rente aus?

3 Antworten

Hallo Genivre,

Sie schreiben:

Seid 6 Monaten AU, Nach Reha Arbeitsunfähig, bis zu 6 Stunden Arbeitsfähig, wie wirkt sich das Ergebnis beim Antrag einer befristeten Rente aus?

Antwort:

Sie schreiben leider nichts über Ihren Geburtsjahrgang!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

Ihre sehr mageren Zeilen lassen allerdings darauf schließen, daß Ihnen im REHA-Entlassungsbericht unterstellt wird, daß Sie am allgemeinen Arbeitsmarkt bis zu 6 Stunden belastbar sind, zumindest für leichte Tätigkeiten!

Wenn dem so ist, besteht kein Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente!

Sie müßen also in diesem Fall Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann bringen!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad Huber

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