Schweigepflicht des Vermieters?

8 Antworten

„Schweigepflicht“ im eigentlichen Sinne sicher nicht, aber trotzdem verletzt er eure Persönlichkeitsrechte. Das ist unzulässig. Möglicherweise geben es die Informanten aber auch anders wieder, als er es tatsächlich sagte. Deshalb: Ein höfliches Gespräch führen und fragen, was denn los sei. Die Leute würden das und das erzählen, was er alles gesagt haben soll. Ob es denn stimme und dass ihr das nicht möchtet und es sei doch vereinbart worden wegen des Zahlungsaufschubs. Der Verm. würde merken, dass ihr euch das nicht bieten lasst und sich künftig sicher anders verhalten. Ein ernstes Wort zur rechten Zeit ist immer richtig und danach ist man gut freund (oder auch nicht?).

Ich hab von einer solchen Schweigepflicht noch nie was gehört.

Ob es eine Schweigepflicht gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall habt ihr ihm ja euer Problem dargelegt und da gehört sich sowas eigentlich nicht. Finde ich etwas unfair. Kopf hoch und durch!

was für ne schweigepflicht? das ist kappes, ihr könnt ihn dazu anhalten,sowas zu unterlassen, aber ob ers macht ist seine sache. er erzählt ja nichts unwahres

Ist doch kein Arzt ode Anwalt. Nein, eine Schweigepflicht gibt es für Vermieter nicht.