Schweigepflicht des psychiaters. wann darf er sie brechen?
Hallo ich hatte gwrade eine Diskussion mit einem bekannten worüber ivh leider nichts konkretes im netz gefunden habe. es geht wie oben schon genannt um die ärztliche schweigepflicht eines psychiaters.. dass er die schweigepflicht brechen darf wenn man sagt man bringt morgen eine person um is uns bewusst.. aber was ist zb mit steuerhinterziehung usw.. angenommen jemand arbeitet schwarz und unangemeldet? darf er da die schweigepflicht brechen oder nicht? Gefährdet ist da ja an sich niemand dennoch steuerhinterziehung also straftat.. ihr seid dran :) llg
4 Antworten
Wenn ein anderes Menschenleben gefährdet ist, kann der Psychiater - übrigens auch der Beichtvater - seine Schweigepflicht brechen.
Bei einer Steuerhinterziehung sieht das schon anders aus. Es handelt sich zwar auch da um eine Straftat, sie gehört aber absolut nicht in den psychiatrischen Bereich hinein, so dass der Psychiater wohl eher nicht mit der Problemstellung Schweigepflicht brechen oder nicht konfrontiert ist.
Es gelten auch hier die allgemeinen strafrechtlichen Vorgaben. Somit gelten auch hier die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe des StGB. Aber es läuft immer auf eine Abwägung hinaus.
- Bei Ankündigung eines Mordes würde ich Nothilfe/Notwehr § 32 StGB bejahen, wenn der Psychiater die Schweigepflicht verletzt. Ebenso bei einem angekündigten Flugzeugabsturz.
- Bei Steuerhinterziehung würde ich den Bruch nicht als erlaubt einstufen, weil die paar Euro weniger wichtig sind als ein funktionierendes Verhältnis Psychiater - Patient. Ebenso nicht bei Schwarzarbeit.
Das Problem ist: Würde man das Schweigerecht aufweichen, würde der Patient weniger reden, weil er Angst hätte, verpfiffen zu werden. Dennoch: Der Arzt hat das Recht, das Leben eines Menschen, welches konkret gefährdetes potentielles Mordopfer ist, zu schützen, das ist originäres Recht eines jeden Menschen.
Darf nicht.
Ich würde es nicht melden (ich stehe unter Schweigepflicht).