Schweigepflicht des psychiaters. wann darf er sie brechen?

4 Antworten

Wenn ein anderes Menschenleben gefährdet ist, kann der Psychiater - übrigens auch der Beichtvater - seine Schweigepflicht brechen.
Bei einer Steuerhinterziehung sieht das schon anders aus. Es handelt sich zwar auch da um eine Straftat, sie gehört aber absolut nicht in den psychiatrischen Bereich hinein, so dass der Psychiater wohl eher nicht mit der Problemstellung Schweigepflicht brechen oder nicht konfrontiert ist.

Es gelten auch hier die allgemeinen strafrechtlichen Vorgaben. Somit gelten auch hier die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe des StGB. Aber es läuft immer auf eine Abwägung hinaus.

  • Bei Ankündigung eines Mordes würde ich Nothilfe/Notwehr § 32 StGB bejahen, wenn der Psychiater die Schweigepflicht verletzt. Ebenso bei einem angekündigten Flugzeugabsturz.
  • Bei Steuerhinterziehung würde ich den Bruch nicht als erlaubt einstufen, weil die paar Euro weniger wichtig sind als ein funktionierendes Verhältnis Psychiater - Patient. Ebenso nicht bei Schwarzarbeit.

Das Problem ist: Würde man das Schweigerecht aufweichen, würde der Patient weniger reden, weil er Angst hätte, verpfiffen zu werden. Dennoch: Der Arzt hat das Recht, das Leben eines Menschen, welches konkret gefährdetes potentielles Mordopfer ist, zu schützen, das ist originäres Recht eines jeden Menschen.

Darf nicht. 

Ich würde es nicht melden (ich stehe unter Schweigepflicht).