Schwarzgefahren mit Schulbus
Hallo,ich bin 16 Jahre alt und habe Das Problem das ich heute beim schwarzfahren im schulbus erwischt wurde. Ich musste dann einen Zettel ausfüllen mit Adresse und so. Weiß jmd was jetzt als nächstes passieren wird? Werden meine Eltern was erfahren davon? Ich habe nämlich im Bus gesagt das ich mein Busausweis vergessen habe,aber ich habe gar keinen. Und das kann die VID doch auch nachschauen oder? Wird die Strafe dann teurer? Vielen dank schon mal für die Antworten und so Sprüche wie hättest halt gezahlt braucht ihr gar nicht kommentieren weil die helfen mir jetzt auch nicht mehr weiter. Also wäre nett LG
6 Antworten
Es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig (40 Euro). Eventuell kommen noch Gebühren und Auslagen hinzu. Die Rechnung dafür flattert mit der Post ins Haus. Wenn du die Rechnung abfängst und selbst bezahlst, dann müssen deine Eltern davon nicht unbedingt etwas mitkriegen.
Danke für den Stern!
40.--€ erhöhtes Beförderungsentgelt werden fällig, außerdem steht noch eine Straftat im Raum. Schwarzfahren ist eine Straftat ( Erschleichung von Leistungen) und bei einer Strafanzeige kommt Post von der Polizei und dem Gericht. In diesem Fall kann dir von einer Einstellung über Sozialstunden, Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe alles drohen.
40€ kostet das, zumindest sind hier die Preise so. Du bekommst dann schon Post von denen.
Das du schon strafmuendig bist wirst du einen Bussgeldbescheid erhalten, ferner werden sie auch nachpruefen, ob du einen Schuelerausweis besitzt.
Haettest du einen Schuelerausweis tatsaechlich gehabt und nur vergessen haettest du das Bsunternehmen anschreiben koennen und schreiben koennen, sorry ich habe den Ausweis vergessen, kommt nie wieder vor und haettest ganz hoeflich gefragt, ob sie die Strafe nicht erlassen koennten.
Lass doch die Kirche im Dorf! Strafrechtlich wird da erst einmal gar nichts passieren.
Das erhöhte Beförderungsentgelt (kein Bußgeld) ist eine Vertragsstrafe, die im Beförderungsvertrag zwischen dem Fahrgast und dem Verkehrsunternehmen festgelegt ist. Dieser Beförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Fahrgast in den Bus, die Bahn usw. einsteigt und somit den AGB zustimmt.
Bei sehr jungen "Schwarzfahrern", bei denen die Einsichtsfähigkeit noch nicht gegeben ist, kann oft kein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden, da der Beförderungsvertrag mit einer solchen Klausel wegen der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht wirksam zustande gekommen ist.
Das ist mit 16 aber eher nicht der Fall.
Wenn du noch minderjährig bist, werden natürlich deine Eltern benachrichtigt. So um die 35 Euro werdens wahrscheinlich werden.