Schwarzfahren KVB Köln?

6 Antworten

Wenn du am gleichen Tag oder Tage später erneut ohne Fahrschein aufgegriffen wirst, kannst du nochmals das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen.

Da gibt es keinen Rabatt oder sonst irgendwas, denn du hast ja erneut versucht, die Verkehrsbetriebe zu betrügen.

Eine genaue Anzahl an Verstößen ist mir nicht geläufig, aber du kannst mit Sicherheit davon ausgehen dass wenn du wiederkehrend ohne Fahrschein aufgegriffen wirst, das dann auch irgendwann eine Anzeige wegen Betruges erfolgt, Ich glaube das nennen die Erschleichung einer Beförderung.

Ruf doch einfach mal bei denen an und frag nach.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 16:54

Dass es da keinen Rabatt gibt weiß ich. Wenn, dann zahlt man einen höheren Betrag als Wiederholungstäter. Irgendwann kommt zwar eine Anzeige, aber ich will wissen ab wann. Nicht, dass ich vorhab das bis dahin hinauszuzögern. Klar zahl ich meine Strafe usw. 

Schwarzfahren ist eine Straftat, schon beim ersten Mal. Die Verkehrsunternehmen machen aber nichts, solange du die 60 Euro bezahlst.

Nur irgendwann, was im Ermessen des Unternehmens liegt, wird die Sache an den Staatsanwalt weitergeben und Haft bis zu ein Jahr ist möglich. Zugleich kann dann das Unternehmen dir Hausverbot erteilen, also darfst nicht mehr damit fahren, selbst mir Fahrkarte.

Wenn du genauso ein Verhalten wie in deiner Frage vor Gericht am Tage legst, wird genau das passieren.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 16:58

Klar, irgendwann duldet die KVB das natürlich nicht mehr aber ab wann? Das hat mich interessiert.

Welches Verhalten lege ich denn dar? Ich habe oben schon erklärt, dass ich natürlich die Strafe zahle und versucht mein Interesse so klar wie möglich (anhand des Beispiels an mir selbst) zu beschreiben, sodass die Leute verstehen auf was ich hinaus möchte. Das bedeutet in keinster Weise, dass ich vorhabe die Strafe nicht zu zahlen oder nochmal ohne Fahrkarte erwischt zu werden. Ich hoffe Sie verstehen jetzt wie ich das gemeint habe.

Jewi14  19.10.2017, 17:02
@blaaa248

Rede ich serbo-kroatisch? Oder sind seine individuellen Fähigkeiten so eingeschränkt???

Schwarzfahren ist eine Straftat, bereits beim 1. Mal. Die Unternehmen sind halt nur so nett ein Auge zuzudrücken, wenn du die 60 Euro zahlst.

Wann die KVB dich vorm Richter schleppt, liegt ganz alleine in deren Ermessensspielraum. Die werden bestimmt nicht sagen: Ach lieber Straftäter, du darfst 10 Mal schwarz fahren, bevor wir dich anzeigen. Oh man, wann hat Aldi Hirn im Angebot!

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 20:31
@Jewi14

Ich versteh nicht ganz was dein Problem ist. Du hast in keinster Weise meine Frage beantwortet. Ich habe nicht gefragt ob es eine Straftat ist. Egal beim wie vielten Mal es sein mag, natürlich ist die Tat an sich immer eine Straftat. Was mich interessiert ist wann tatsächlich welche höheren Konsequenten eintreten, denn ja die KVB zeigt die Leute nicht sofort an, sondern erst beim x-ten Mal in einem bestimmten Zeitraum. Vor 3 Jahren wurde ich nämlich auch schon mal erwischt, als ich das System in NRW noch nicht gekannt habe. Ich hab ganz normal die Strafe gezahlt und dieses Mal genauso. Es kam keine Anzeige.

Eine Anzeige kann durchaus schon beim 1. mal erfolgen - es liegt an der Toleranz des Betreibers, wie geduldig er ist. Irgendwann wird auch seine Geduld erschöpft sein.

Du bist jedenfalls auf der schwarzen Liste, man kann also jederzeit nachverfolgen, wann du erwischt wurdest.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 16:43

Die KVB hat eine schwarze Liste? Das mag sein, aber beim ersten Mal kommt keine Anzeige, weil der Betreiber ist in dem Fall ja die KVB (nicht der Angestellte, der mich erwischt) und ich glaube kaum, dass die Geduld eines Konzerns bei einem Mal schon erschöpft ist. Vor drei Jahren wurde ich glaube ich auch mal erwischt, aber das hat der Kontrolleur nicht angesprochen.

gri1su  19.10.2017, 17:13
@blaaa248

Ob Köln, München, Hamburg oder Dresden - überall werden von den Verkehrsbetrieben solche Listen geführt.
Und Anzeige erfolgt immer über den Verkehrsbetrieb - nie vom angestellten Kontrolleur.

gri1su  19.10.2017, 17:21
@gri1su

dann erhalte dir mal deinen Glauben. Ich kenne jedenfalls mehrere Fälle aus Berlin, Hamburg und Köln, wo sofort beim 1. mal Anzeige erstattet wurde. Wie gesagt - es liegt im Ermessen des Betreibers.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 20:37
@gri1su

Natürlich kommt die Anzeige nicht vom Kontrolleur, sondern vom Betrieb selbst. Dass solche Listen geführt werden wusste ich z.B. nicht. Das ist die einzige brauchbare Information, die ich aus den Antworten hier bekommen habe, also dafür vielen Dank.

Es liegt nicht an meinem Glauben. Ich kenne selbst mehrere Fälle aus Köln oder Bayern oder Baden-Württemberg, wo nicht beim 1. Mal eine Anzeige erstattet wurde. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass die KVB (aus welchen Gründen auch immer, ob Geschlecht, Religion, Hautfarbe etc.) eine Person beim ersten Mal anzeigt und eine andere aber nicht. Wenn sich jemand so sehr aufregt und den Kontrolleur verletzt oder sowas, das ist eine andere Sache und andere Anzeige. Sowas meine ich hier nicht.

Die 60€ an die KVB sind so etwas wie eine Vertragsstrafe dafür, daß du kein Ticket gekauft hast. Also Zivilrecht. Eine Anzeige wegen Leistungserschleichung kannst du trotzdem noch bekommen (Strafrecht), auch beim ersten mal.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 16:49

Ich glaube kaum, dass beim ersten Mal so eine Anzeige kommt. Ich glaube eher die KVB hat da seine Vorschriften hat ab wann die ihre Anzeigen rausschicken. Sonst müssten sie ja links und rechts Anzeigen verteilen und jeden Kunden müssen sie gleich behandeln. Den einen beim ersten Mal wegen Leistungserschleichung anzuzeigen, einen anderen aber nicht, kann sich die KVB nicht leisten.

Stadewaeldchen  19.10.2017, 16:50
@blaaa248

Ob sie das tun oder nicht steht auf einem anderen Blatt, aber sie können (im Sinne von dürfen).

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 16:51
@Stadewaeldchen

Ja dürfen tun sie es zwar schon, aber machen es nicht. Mich interessiert eben nur ab wann sie tatsächlich zu schwereren Maßnahmen greifen würden.

Irgendwann wirst Du eine Anzeige erhalten, eine Strafe wird erfolgen und Dein Führungszeugnis ist nicht mehr sauber und Deine Zukunft ist kaputt.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 16:50

Ähm... okay. Ab wann? 

Keine Sorge, ich habe nie gesagt, dass ich die Strafe nicht zahlen würde. Mich interessiert nur was passiert wenn das mal jemand nicht macht. Bzw. öfter erwischt wird.

Akka2323  19.10.2017, 17:16

Bei Wiederholungstätern schlagen die sehr schnell unerbittlich zu. Ich würde es an Deiner Stelle nicht riskieren, noch einmal erwischt zu werden oder auch irgendetwas ganz anderes verbotenes zu tun.

blaaa248 
Fragesteller
 19.10.2017, 20:39
@Akka2323

Gut zu wissen. Nein, werde ich sowieso nicht. Ich wollte nur wissen was passiert wenn es jemand so weit kommen lässt.