Schwarzfahren infoscore?

5 Antworten

Anrufen und die Situation mit der zuständigen Stelle klären.

Die Kosten der Adressermittlung könnten dir in Rechnung gestellt werden, nebst dem erhöhten Beförderungsentgelt.

Hallo dafür habe ich kein Verständnis man kontrolliert seine Fahrkarte vor der Fahrt.
Und wen man nicht die richtige Karte hat und kein Geld Dan fährt man nicht.
Der Schaden der dadurch entsteht müssen andere Fahrgäste bezahlen indem die Karten teurer werden.
Außerdem gibt es sowas nicht ich muss hir aussteigen wen man erwischt wird.
Du zahlst mit der Karte auch mein Gehalt Also zahl einfach und las es dir eine Lehre sein.
Außer dem steht alles in der beförderungsbedingungen.
Da kommst du nicht aus.

vini1111 
Fragesteller
 20.11.2017, 00:15

Ich glaube Sie haben mein Anliegen nicht verstanden. Es ging mir nicht darum, dass ich den Betrag nicht bezahlen will, sondern darum dass es eine Frechheit ist, dass man mir eine "Strafgebühr" (zu den normalen 60Euro Gebühr wegen dem Schwarzfahren) in Rechnung stellt, wobei ich noch nicht Mal wusste dass ich es bezahlen musste und auch wenn ich die normale Gebühr hätte zahlen wollen, hätte ich das ja nicht machen können, da dieser Kontrolleur unfähig war mir einen Beleg auszustellen. Außerdem war es nicht meine Intention ohne gültigen Ticket zu fahren, sondern es lag daran dass ich es falsch berechnet habe. um zum letzten Punkt zu kommen, ich musste wirklich bei dieser Station Austeigen, da ich einen wichtigen Arzttermin hatte. Um abzuschließen finde ich ihre Art unmöglich. Dieses Forum ist dazu da anderen Leuten zu helfen und nicht um den Moralapostel zu spielen. Hinzu kommt, dass sie vielleicht Mal lernen sollten höflicher mit Leuten umzugehen ( Sietzen!!!!). Auch wäre es für sie auch sinnvoll eine bessere Rechtschreibung zu erlangen. Ihr Gehalt geht mir übrigens völlig am Arsch vorbei. MfG

fischermann87  20.11.2017, 07:41

ja jetzt wer ist hir unhöflich ich habe meine Meinung dazu gesagt das ich dafür kein Verständnis habe sorry. und Arzt Termin hin oder her sie haben eine straftat begangen. sie können auch nicht zur Polizei sagen ne ihr könnt mich nicht festnehmen ich muss zum Arzt, das geht nicht! Die 60 Euro muss jeder Schwarzfahrer zahlen das ist nur für den verwaltungsaufwand und diese strafgebühr ist in meinen Augen auch nur wegen der Adresse Ermittlung. sie können froh sein das die DB keine Strafanzeige erstattet haben, Wiederholungstäter droht sogar Gefängnis. sie können auch kein Beleg bekommen wen sie keine vollständigen Angaben machen. der Zugbegleiter hatte nur legelich keine Rechtsgrundlage mehr sie gegen ihr Willen festzuhalten da er ihren Namen und versicherungsnummer hatte und sie damit auffindbar sind. ja die Plattform ist zur Hilfe da aber nicht wie man seine Strafe für eine Straftat mildern kann und da geht mir der Gaul durch, weil um so mehrer das machen am Ende muss der etliche Kunde darunter leiden. ja das Tippen mit dem Handy habe ich meine Probleme aber das steht hir nicht zur Debatte. mein Gehalt ist ihnen zwar egal aber sie werden doch auch sauer wen sie für Ihre Arbeit nicht bezahlt werden. zudem wen sie öfters mit dem Zug fahren ist es sinnvoll sich mit den beförderungsbedingungen zu befassen der Zugbegleiter händigt ihnen gerne eine aus. MfG

vini1111 
Fragesteller
 22.11.2017, 17:51

Ich hätte auch die Daten weitergegeben, jedoch bin ich an meiner Station ausgestiegen und ich hab mich gewundert, da normalerweise der Kontrolleur dann mit dem Schwarzfahrer aussteigt. Hinzu kommt, dass der Kontrolleur sich keineswegs darüber geäußert hat dass ich austeige. Wäre es anders gewesen, wäre ich vielleicht in der S-Bahn geblieben.

fischermann87  22.11.2017, 20:41

gut ich war nicht dabei kann auch sein das einiges zusammen gekommen ist

Eine Mahngebühr ist Normal ,aber Strafgebühr habe ich noch nie gehört.

Du hast eine "Leistungserschleichung" begangen und dich dann der Aufnahme deiner Personalien entzogen.

Du wirst also nicht mit dem "erhöhten Beförderungsentgelt" davon kommen.

kevin1905  18.11.2017, 15:27

Nur wenn er vorsätzlich gehandelt hat.

fischermann87  20.11.2017, 11:12

stimmt nicht eine Straftat hat nicht die Bedinnung dass sie vorsätzlich gemacht wird.