Schwarzfahren - Richtiger Name & falsche Adresse
Hallo, ein Freund von mir wurde gestern beim Schwarzfahren erwischt und muss nun 40€ Strafe zahlen, aber er hat bei dem Kontrolleur komplett falsche Angaben gemacht, ausser seinen Vor- und Nachnamen. Kann man ihn eigentlich zur Rechenschaft ziehen durch seinen Namen? Ich denke er könnte, falls es deswegen Stress mit der Justiz/Polizei geben sollte, immernoch sagen, dass jemand seinen Namen benutzt hat und ansonsten falsche Angaben gemacht hat oder?
9 Antworten
Ganz schön viel kriminelle Energie, die Dein Freund hat. Die wird sich strafverschärfend auswirken. Nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Anzeige.
Die Polizei ist streng, schon wenn ich das Wort höre oje.. Naja spielt jetzt nichts zur Sache, wird jedenfalls schwer für ihn da wieder raus zukommen und Strafgeld muss er dann sicherlich noch mal drauf zahlen.. :/ Außerdem kann die Polizei notfalls auch wenn sie keinen Namen hätten das Aussehen bestätigen lassen und sähen ihn damit auch schon als Straftäter an, naja ich hoffe es wird deinem Kumpel nicht so schlimm ergehen.. :) Lg
Normalerweise verlangen die Kontrolleure den Ausweis ... wenn sie wollen, finden sie deinen Kumpel trotzdem.
Dass jemand anderes seinen Namen nutzt, müsste er erst mal nachweisen...
Wie geht das denn überhaupt? Wenn er sich nicht amtlich ausweisen kann, wird er doch zur Personenfeststellung an die Polizei übergeben.
dann hoffen wir mal, dass aus den 40.-€ schnell 100.-€ oder mehr werden, denn solche ..... brauchen wir nicht. Außerdem würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob du dich nicht stellen solltest... Ein bisschen Anstand würde deinem Charakter weiterhelfen.