Schule geschwänzt - Sozialstunden statt Bußgeld?

7 Antworten

Ja man muss ein bußgeld zahlen. Hab heute meins bekommen da ich 42 fehltage habe davon 23 unentschuldigt muss nicht nur ich dass bußgeld zahlen sondern auch jedes elternteil was das sorgerecht hat. Des find ich selbst zu übertrieben dass die auch noch die Eltern mit reinziehen anstatt dass der verursacher des alleine zahlen muss, müssen die Eltern pro nase jeweils 700€ zahlen und ich auch....

Ist das eine neue Methode, Schülern Angst zu machen und sie unter Druck zu setzen? Wer hat Dir erzählt, dass ein Bußgeld wegen Schwänzens 1000 € kosten würde? Und seit wann ist Schwänzen eine Dummheit? Gruß Matti

Du kannst nur schriftlich einen Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen und darum BITTEN, dass dies in Sozialstunden verrechnet wird, die Du ableisten möchtest. Die Entscheidung liegt aber immer bei dem Amt (wahrscheinlich das Schulamt), das das Bußgeld verhängt hat.

adk710  19.12.2014, 20:13

Für die Bitte um Sozialstunden ist aber kein Einspruch (wie das Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid richtig heißt) erforderlich, er wäre in so einem Fall auch vollkommen unnötig. Und bei der Entscheidung über die Gewährung hat der Jugendrichter das letzte Wort, nicht die Behörde.

Strafe muss sein, denn Schule schwänzen ist kein "Kavaliersdelikt". Ich würde mich an die Stelle wenden, die dir den Bescheid zugeschickt hat und versuchen, dies mündlich zu klären.

Ein Bußgeld selber hast du noch nicht bekommen, lediglich ein Bußgeldverfahren wurde eröffnet. Die 1.000 Euro sind die Obergrenze, das echte Bußgeld wird wohl etwas geringer sein. Wenn du deinem Nick nach zu schließen erst 15 bist, solltest du pro Fehltag mit etwa 10 bis 20 Euro rechnen. Wenn die Geldbuße in der Summe für dich zu hoch ist, kannst du bei der Behörde anrufen und um Ratenzahlung (falls du Taschengeld bekommst) oder um Sozialstunden bitten.

Die Behörde beantragt dann beim Jugendrichter, dir die Sozialstunden auch zu gewähren. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 98 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Wie viele Stunden dir auferlegt werden, kann der Richter frei entscheiden, wobei er natürlich die Höhe der Geldbuße berücksichtigen muss. Wenn du alle Sozialstunden abgeleistet hast, ist auch das Bußgeld weg. Erscheinst du aber nicht zu dieser Arbeit, droht dir bis zu einer Woche Jugendarrest.