Schulden der Eltern Zahlen?

8 Antworten

Nicht alle Schulden wirken sich auch auf die Kinder aus. Auch wenn sie finanziell gut gestellt sind, stehen Kinder nur dann für die Schulden der Eltern ein, wenn sie eine Bürgschaft übernommen haben oder nach dem Tod der Eltern die Schulden erben, was durch das Ausschlagen der Erbschaft verhindert werden kann. Wenn allerdings der Staat Leistungen für die Eltern erbringen muss, z.B. Pflegegeld für eine Heimunterbringung oder Leistungen für die Sicherung des Lebensunterhaltes, dann können Kinder belangt werden. Für Schulden hingegen haftet die Person, die die Zahlungsverpflichtung eingegangen ist.

http://www.dsp-debitoren.de/news/aktuelle-meldungen/ansicht/article/sabotage-kopie-1/

Gamer77713778 
Fragesteller
 13.02.2014, 15:51

Danke für deine Antwort ;)

Wenn die Schulden durch Pflegekosten für eben diese Eltern entstanden, dann unter Umständen ja, da Kinder den Eltern gegenüber verpflichtet sind, diese zu pflegen, wenn die es nicht mehr können, aber ich schätze mal dass du soetwas nicht meinst.

Wenns hier um Telefonrechnungen, ein Auto oder irgend wie sowas geht, dann nö, wieso sollten sie?

Nur wenn du als Volljähriger eine Bürgschaft für diese unterschrieben hast bzw. im Erbfall (aber dann kannst du das Erbe ablehnen) Pflegekosten - Ja, aber nur bis zu einem gewissen Selbstbehalt.

Normalerweise nicht! Wenn die Kinder aber erben sollten, dann schon. Mit einem Erbe übernimmt man auch die Schulden! Sonst aber nicht!

MaraMiez  13.02.2014, 15:48

Ein Erbe kann man ja aber ausschlagen. Also ich würde, auch wenn das haus noch so toll ist, nicht meinen finanziellen Ruin mit offenen Armen entgegen nehmen.

TheHeckler  13.02.2014, 16:09
@MaraMiez

Da stimme ich absolut zu!

Nein, es sei denn, sie hätten sich mitverpflichtet oder gebürgt.