Schulden bei der HVV

2 Antworten

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Es sieht so aus, als ob die Forderung verjährt wäre. Ganz sicher kann man das per Ferndiagnose aber nie sagen. Wenn du dir bzgl. der Verjährung sicher bist, kannst du Einspruch innerhalb der Frist gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

Wenn ein titel vorhanden ist, verjähren Schulden nach 30 Jahren.

Du kannst nur versuchen, Ratenzahlung auszumachen.

TheRock1988 
Fragesteller
 02.10.2013, 18:24

Titel?

Was ist den mit diesen Verjährungsfristen?

Wieso gibt es in dem fall keine?Wegen dem Titel?

TheRock1988 
Fragesteller
 02.10.2013, 18:35
@beangato

Das heißt nach 5 Jahren schicken die nen Vollstreckungsbescheid und zack haben die nen titel und der verjährt nach 30 Jahren sicher?

TheRock1988 
Fragesteller
 02.10.2013, 18:52
@beangato

Verstaden aber ich verstehe nicht warum nicht jeder sich einen titel holt!?

Wenn man sich einen titel holen kann wie kann was verjähren?Ist immerhin 5 Jahre her und seit dem der erste brief nach 5!!!!Jahren hatte das gar net aufm Zettel!

Ronox  03.10.2013, 01:26
@beangato

"rechtskräftig" ist hier das Zauberwort. Sofern die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist der Vollstreckungsbescheid auch nicht rechtskräftig.

TheRock1988 
Fragesteller
 03.10.2013, 03:57
@Ronox

also muss ich jetzt gegen den Vollstreckungsbescheid einspruch erheben mit der begründung verjährt!?

Ronox  03.10.2013, 14:28
@TheRock1988

Wenn der Anspruch tatsächlich verjährt ist, dann wäre das empfehlenswert. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen.