Schulakten einsehen oder abholen?
Ich wollte mal wissen ab ich meine Schulakten abholen und oder mitnehmen, kopieren darf? Kennt jemand die Bestimmungen ob und wann ich das machen kann? Ich würde mal gerne reinsehen!
2 Antworten
Du (bzw. Deine Eltern, wenn Du noch nicht volljährig bist) darfst Einsicht in die Schulakten nehmen. Aber Einsicht bedeutet grundsätzlich nicht, dass Du Dir irgendetwas kopieren oder gar mitnehmen darfst.
Fünf Jahre nach dem Verlassen der Bildungseinrichtung mal Nachfragen.