Schul-Auszeit?

9 Antworten

Solange du schulpflichtig bist, kannst du dir keine Auszeit nehmen. Ohne Wissen und Zustimmung der Erziehungsberechtigten schon gar nicht. Eventuell solltest du über einen Schulwechsel nachdenken.

Ein Schulwechsel ist aber auch nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten möglich.

Dahika  16.12.2018, 12:40

Das Problem beim Schulwechsel ist, dass man sich selbst mitnimmt. Man macht also nie einen kompletten Neuanfang. Und es kann durchaus sein, dass man nach rel.kurzer Zeit in der gleichen Misere sitzt wie zuvor auch.

HelmeSchmidt  16.12.2018, 12:44
@Dahika

Ja, das ist natürlich richtig. Wenn man nicht auch an sich selbst arbeitet, bringt ein Schulwechsel eventuell nur wenig bis nichts.

1) nein, Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr - entweder Schule oder Berufsschule
2) entscheiden deine Eltern, die müssen dich ab- und anmelden
3) nein, siehe 2)

Du bist schulpflichtig, wirst also weiter zur Schule gehen müssen. Schule wechseln ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.

Aber wenn du wirklich mit jedem Probleme hast, solltest du vielleicht mal darüber nachdenken, ob das wirklich an den anderen oder doch eher an dir liegt. Vielleicht musst du bei dir und bei deinem Verhalten was ändern, damit sich die Situation bessert.....

Für solche Dinge kann ich dir ein freiwilliges soziales Jahr empfehlen. Ich habe das auch gemacht, ich musste einfach mal raus aus der Schule, Weg von dem Druck und von den Personen und einfach ein bisschen mehr meinen Weg finden. Mir hat das enorm geholfen. Du kannst dir da aussuchen ob du mit alten Menschen, behinderten Menschen oder Kindern arbeitest. Das macht total viel Spaß und du verdienst ein bisschen Geld. Danach kannst du einfach weiter zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen.

Dahika  16.12.2018, 12:41

aber nicht während der Schulpflicht.

Equestrianlove  16.12.2018, 13:41

Doch.

Nein, du bist schulpflichtig. Die Auszeit kannst du eventuell in einer Psychiatrie nehmen, eventuell!! - aber sonst nicht.